Die Friedenseiche Oestrum (Foto: privat)
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Duisburg. CDU freut sich über Behördenbescheid – Bürgerversammlung im April

Wie vom Schlag getroffen war die CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 31. Januar. Ohne triftige Begründung lehnte die politische Mehrheit von SPD, Linke/Grüne und BL den detaillierten Antrag der CDU zur Unterschutzstellung von Friedenseiche, Baumscheibe und historischem Einfriedungsgitter in Alt-Oestrum ab. Nun hat die Stadt Duisburg als „Untere Denkmalbehörde“ den Christdemokraten genau das bescheinigt: Platz, Baum und Umfriedung sind aus „orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen“ denkmalwert, mithin „wichtig für die geschichtliche Bedeutung von Oestrum“. Die CDU sieht sich bestätigt in ihrer Einschätzung, dass das Ensemble mit der Friedenseiche in Alt-Oestrum ein schützenswertes Denkmal ist. Stand der Dinge behördlicherseits: Da zu erwarten ist, dass die Anlage in die Denkmalliste eingetragen wird, wurde das Denkmal mit sofortiger Wirkung vorläufig unter Schutz gestellt (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW). Finaler Schritt ist die Eintragung in die Denkmalliste, nach Lage der Dinge nur noch Formsache.

Es gibt aber noch weitere Baustellen an der Eichenstraße. Wie bereits berichtet, soll in den nächsten Jahren ein Teilabschnitt der Eichenstraße zu einer Mischverkehrsfläche umgestaltet werden. Zuvor wird hier der Kanal erneuert. Des Weiteren wird schon seit Jahren über die bauliche Zukunft der Hofanlage spekuliert. Einige Bauträger sind bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden.

Es tut sich also einiges im historischen Ortszentrum von Alt-Oestrum. Die CDU wird diesen Prozess aktiv begleiten und mitgestalten. Deshalb wird sie in der ersten Aprilhälfte im Rahmen ihrer Reihe „CDU vor Ort“ eine öffentliche Informationsveranstaltung im „Jägerhof“ an der Eichenstraße durchführen, um mit Anliegern und weiteren Interessierten diese Themen zu erörtern. Genauer Termin und Uhrzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Info: Die „Friedenseiche“ wurde nach Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 auf der seither kaum veränderten Platzsituation angepflanzt, und bekam daher ihren Namen. 1918 wurde der Baum von belgischen Besatzungssoldaten abgeholzt, ist aber erneut ausgeschlagen, mittlerweile wieder ein stattlicher Baum und Namensgeber für die heutige Eichenstraße.

Die Bedeutung im Sinne des § 2 DSchG NRW wurde für die Kriterien „Geschichte des Menschen“ sowie „Städte und Siedlungen“ nachgewiesen. „Wissenschaftliche“ und „städtebauliche Gründe“ sprechen, so die Experten, für die Erhaltung und Nutzung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

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