(Foto: Bundespolizei)
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Düsseldorf. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin berichtet heute über zwei Ereignisse am Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Einer der 18 neuen Polizeimeister der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf rettete am Donnerstagmittag (28. Februar) einem Mann das Leben. Er zog ihn vor der einfahrenden Bahn aus dem Gleis.

Ein neuer Kollege (23) der Bundespolizei reiste mit der Bahn den Düsseldorfer Hauptbahnhof an, um seine neue Dienststelle aufzusuchen und bereits ein paar Gegenstände einzulagern. Als er sich auf dem Rückweg befand, beobachtete er, wie ein betrunkener Mann auf dem Bahnsteig 13 in das Gleisbett fiel. Ohne zu zögern, sprang der Polizeibeamte in das Gleis und rettete den Mann vor dem einfahrenden Zug. Anschließend wurde er zur ärztlichen Versorgung mit einem Rettungswagen in eine örtliche Klinik gebracht.

Ein 17-Jähriger mit ungeklärter Staatsbürgerschaft entwendete am Karnevalswochenende (3. März) einer Indonesierin (27) eine Handtasche und flüchtete. Reisende reagierten sofort, stellten den Dieb und übergaben ihn an die Bundespolizei.

Als die 27-Jährige im Düsseldorfer Hauptbahnhof mit dem Kauf von Backwaren beschäftigt war, ließ sie ihre Handtasche, die sie auf ihren Koffer abstellte, für einen Moment aus den Augen. Diesen Moment nutzte der 17-Jährige aus, riss die Tasche an sich und lief in Richtung Hinterausgang des Düsseldorfer Hauptbahnhofs. Fünf Reisende liefen dem Gepäckdieb hinterher, stellten ihn und übergaben ihn an die Bundespolizei.

Der Geschädigten konnten die Handtasche im Wert von 1800 Euro, 1200 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon wieder ausgehändigt werden. Auf der Wache wurde festgestellt, dass der 17-Jährige aktuell über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Er wurde an die Kriminalwache des Polizeipräsidiums zur weiteren Verfügung überstellt.

Der Gepäckdieb ist bereits mehrfach im Bereich der Eigentumskriminalität polizeilich in Erscheinung getreten. Im Nachgang konnte ihm ein weiterer Diebstahl im Versuch zugeordnet werden. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren aufgrund des Diebstahls und des Diebstahls im Versuch eingeleitet.

Die Bundespolizei möchte besonders auf die geleistete Zivilcourage hinweisen. Das Einschreiten von Unbeteiligten ist nicht selbstverständlich. Dies wusste auch die Geschädigte sehr zu schätzen und bedankte sich bei ihren Helfern. Einschreitende Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen, andere zur Mithilfe auffordern, sich Tätermerkmale einprägen und den Notruf organisieren. (ots)

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