(Symbolfoto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Oberhausen. Samstagnachmittag (23.2.) riefen besorgte Anwohner der Mellinghofer Straße über den Polizeinotruf um Hilfe. Aus einer Hochzeitsgesellschaft, die mit etwa 30 teils hochwertigen Fahrzeugen in der Zufahrt zu einer Häuserzeile stand, hatten mehrere Männer zahlreiche Schüsse abgegeben und Knallkörper gezündet. In einem Fall berichteten Zeugen von einer sehr schnellen Schussabgabe, ähnlich dem “Dauerfeuer”.

Mit allen verfügbaren Streifenwagenbesatzungen eilten die Polizisten zum Tatort.

Aufgrund der guten und präzisen Zeugenangaben identifizierten die Polizisten drei Männer (23 / 26) die mit Schreckschusswaffen geschossen und Feuerwerkskörper gezündet haben sollen. Neben einigen Fahrzeugen fanden sie dutzende Patronenhülsen, in zwei Fahrzeugen auch Schreckschusswaffen. Kein Beschuldigter konnte den zum Führen von Schreckschusswaffen erforderlichen “kleinen Waffenschein” vorzeigen. Gegen die Männer wurden Strafanzeigen erstattet.

Inwiefern diese Straftaten Auswirkungen auf ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und somit auch auf die Erteilung oder den Entzug ihrer Fahrerlaubnis hat, wird derzeit noch geprüft.

Mittlerweile wird immer wieder und seit vielen Jahren darüber berichtet, dass der in manchen Kulturen übliche Gebrauch von Schusswaffen bei Hochzeitsfeiern oder damit verbundene sich verkehrswidrig und verkehrsgefährdende “Hochzeitskonvois” in Deutschland verboten sind. Polizeibehörden gehen konsequent gegen Straftäter und Verkehrssünder vor – so auch in Oberhausen.

Waffenrechtsverstöße führen in der Regel zum Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen, der Beschlagnahme von Waffen und – auch wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begangen wurde – dem Entzug der Fahrerlaubnis. (ots)

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