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Düsseldorf. Pünktlich zum Karneval warnt der Kriminalpräventive Rat der Landes­hauptstadt (KPR) vor so genannten K.O.-Tropfen. Diese farb-, geruchs- und geschmacksneutralen Betäubungsmittel kommen in Kneipen und Discotheken zum Einsatz. Die Täter mischen sie ihren Opfern, wenn ge­feiert wird und ausgelassene Stimmung herrscht, in die Getränke. Ziel ist es, die Opfer mittels der Tropfen kurzzeitig orientierungs-, hilf- oder willenlos zu machen. So können die Täter sie sexuell missbrauchen oder ausrauben. Hier einige Tipps, wie Betroffene und ihre Freunde sich im Verdachtsfall verhalten sollten und was sie im Notfall tun können:

1. In Kneipen und Discotheken das eigene Glas nicht unbeaufsich­tigt stehen lassen. Vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst austrinken.

2. Hat die Möglichkeit bestanden, dass jemand unbemerkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eigenen Sicherheit ein neues Ge­tränk bestellen.

3. Bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein Freunde oder das Personal des Betriebes ansprechen.

4. Nur mit Freunden oder Vertrauenspersonen den Ort verlassen. Nie mit Fremden mitgehen.

5. Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötzlich über Übel­keit, Schwindel oder Unwohlsein klagt, seine Aussagen ernst neh­men und Freunde sowie Personal hinzuziehen. Wenn es dem Men­schen erkennbar sehr schlecht geht, sollte ein Krankenwagen alarmiert werden.

6. Wer den Verdacht hat, unter Einfluss von K.O.-Tropfen geraten zu sein, sollte den Polizeinotruf 110 wählen.

Die Fachgruppen des KPR “Opferschutz” und “Gewaltprävention Lesben, Schwule, Trans*” verfolgen das Thema K.O.-Tropfen bereits seit 2008. Weiterführende Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite: www.ko-tropfen-duesseldorf.de.

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