Einladung zur Wahlveranstaltung der SPD Kreis Moers. (Anzeige im Grafschafter, Januar 2018 Original: Stadtarchiv Moers)
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Moers. Vor genau 100 Jahren durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen. „Bis dahin war es ein langer Weg. Noch während der Revolution von 1848/49 war das Frauenwahlrecht in der Öffentlichkeit in Deutschland kein Thema gewesen“, erläutert Museumsleiterin Diana Finkele die historischen Hintergründe. Wie standen die Frauen am Niederrhein zur Frauenwahlrechtsfrage? Wie gingen sie mit dem neu erworbenen Recht um? Diesen Fragen stehen unter anderem im Fokus der Ausstellung Wählen & Wühlen. Frauen- und Demokratiebewegung am Niederrhein, die ab 24. März im Grafschafter Museum zu sehen ist. Die Ausstellung ist Teil des Mottojahres NEULAND des niederrheinischen Museumsnetzwerks.

Erste Forderung im Jahr 1873
Louise Otto-Peters als Vorreiterin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland kritisierte die frühen Demokraten: „Wo sie das Volk meinen, zählen die Frauen nicht mit.” Aber auch sie wagte es öffentlich nicht, die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zu stellen. Die Schriftstellerin Hedwig Dohm forderte 1873 dies erstmals auf Reichsebene. Doch großen Widerhall fand dies zunächst nicht. „Können wir nicht wählen, so können wir doch wühlen” – so lautete Mitte der 1870er Jahre die Losung sozialdemokratischer Frauen. Obwohl sich selbst in der SPD der Befürworter des Frauenstimmrechts, August Bebel, noch 1875 gegenüber seinen Parteigenossen nicht durchsetzen konnte, unterstützten Frauen die Wahlkämpfe der Männer.

Zahl der Aufgerüttelten nahm zu
Mitglied in politischen Parteien durften die Frauen bis 1908 nicht werden. Frauenvereine, die zu politisch wurden, wie beispielsweise der in Velbert, drohte die Auflösung und den Vorsitzenden Strafverfolgung. Am Niederrhein und in den angrenzenden Regionen waren es überwiegend die Vertreterinnen der proletarischen Frauenbewegung, die sich dennoch nicht einschüchtern ließen. „Die Zahl der Aufgerüttelten nimmt sichtlich zu“, berichtet beispielsweise Gertrud Kämmerling 1907 über die Frauenbewegung in Mülheim. Eine sozialdemokratische Frauenversammlung in Elberfeld zum ersten Internationalen Frauentag am 19. März 1911 stand unter dem Motto: Heraus mit dem Frauenwahlrecht! In Düsseldorf zogen 400 Frauen über die Königsallee, wobei sie „Hochrufe auf das Frauenwahlrecht“ ausbrachten. Die Erfüllung dieser Forderung ließ allerdings noch sieben Jahre auf sich warten. Nach der Novemberrevolution und dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches verkündete der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das allgemeine Wahlrecht – für Frauen und Männer – ab 20 Jahren. Am 30. November 1918 trat es in Kraft. Aktiv und passiv wählen durften Frauen dann am 19. Januar 1919.

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