Frisch installiertes Grünpfeilschild für Radler an der Aachener Straße, Fahrtrichtung Nord, Abbiegemöglichkeit in die Karolingerstraße (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement)
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Düsseldorf. Erste Grünpfeilschilder für Radfahrer, die rechts abbiegen wollen, sind inzwischen an den Kreuzungen Prinz-Georg-Straße/Vagedesstraße und Karolingerstraße/Aachener Straße angebracht worden. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Grünpfeile für die Radler im Rahmen eines Pilotversuches der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgestellt.

Im Einzelnen wurden die Grünpfeile installiert an der

  • Prinz-Georg-Straße/Vagedesstraße, aus Radfahrstreifen auf Radfahrstreifen,
  • Vagedesstraße (Ost)/Prinz-Georg-Straße (Nord), aus Radfahrstreifen auf Radweg
  • Karolingerstraße, südliche Fahrbahn/Aachener Straße (Süd), aus Mischverkehr/Radaufstellstreifen auf Radfahrstreifen und
  • Aachener Straße (beide Fahrtrichtungen)/Karolingerstraße, aus Radfahrstreifen auf Mischverkehr.

Die BASt hat den Pilotversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiiert, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken.

An dem Pilotprojekt nimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf, neben den Städten Bamberg, Darmstadt, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart, teil. In den teilnehmenden Städten werden an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.

Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen – das erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO, in der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt. Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.

Im Rahmen des Pilotversuches ändert sich für die Verkehrsteilnehmer an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz “nur Radverkehr” dies ausschließlich Radfahrern gestatten.

Der Versuch endet spätestens ein Jahr nach Anbringung der Verkehrszeichen, voraussichtlich im Januar 2020, und muss dann ausgewertet werden. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen soll 2020 beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.

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