(Foto: Polizei Duisburg)
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Duisburg. Ein 10-jähriger Schüler einer Grundschule auf der Bruckhauser Straße zündete am Freitag (7. Dezember) gegen 10:00 Uhr einen  sogenannten Polenböller. Er legte hierzu den Knallkörper auf dem Jungenklo neben die Toilette, zündete ihn an und rannte weg. Die Wucht der Explosion zerstörte die Toilette und ein angrenzendes Fenster. Die Glassplitter flogen circa 15 Meter über den Schulhof, die Decke der Toilettenkabine stürzte herab. Der Schüler hatte Glück im Unglück. Weder er noch andere wurden durch umherfliegende Glas- oder Keramiksplitter verletzt. Wie der Junge an den nicht zugelassenen Böller gelangte, ermittelt aktuell die Kriminalpolizei.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor der Sprengkraft dieser Böller im Vergleich zu sonstigen in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern. Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist aber nicht nur gefährlich, sondern auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel sollten Eltern hierüber mit ihren Kindern sprechen und auf die Gefährlichkeit hinweisen. (ots)

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