Stadtdechant Roland Winkelmann (Foto: Lars Heidrich / FUNKE Foto Service)
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Duisburg. Am 17./18. November werden in den Pfarreien Duisburgs Kirchenvorstände und Gemeinderäte gewählt Am nächsten Wochenende, 17./18. November, finden in allen katholischen Pfarreien Duisburgs Kirchenvorstandswahlen statt. Zudem werden in den meisten rechtsrheinischen Pfarreien auch die Gemeinde- oder direkt die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. „Von ihrem Stimmrecht sollten unsere Kirchenmitglieder unbedingt Gebrauch machen“, findet Stadtdechant Roland Winkelmann. Sein Appell: „Bitte gehen Sie wählen und zeigen Sie so, dass Ihnen die Zukunft unserer Kirche wichtig ist. Je mehr wählen gehen, desto deutlicher wird unter Beweis gestellt, dass unsere Gemeinden ihre Verantwortung als Christen ernst nehmen und sich der Aufgabe stellen, gemeinsam Kirche zu sein.“

Die Wahlurnen werden in allen katholischen Kirchen, in denen am 17. und 18. November Gottesdienst gefeiert wird, vor und/oder nach den Messfeiern aufgestellt sein. Gewählt werden kann nur in den Kirchen der jeweiligen Gemeinde, in der man auch gemeldet ist. Das Wahlalter für die Gemeinderatswahlen liegt bei mindestens 14 Jahren, bei den Kirchenvorstandswahlen fängt es bei 18 Jahren an.

Kirchenvorstandswahlen finden in ganz Duisburg statt

Während die Gemeinderatswahlen auf die Duisburger Pfarreien im Bistum Essen beschränkt sind, finden die parallel durchgeführten Kirchenvorstandswahlen im gesamten Stadtgebiet statt, also auch in Walsum und den linksrheinischen Pfarreien und Gemeinden, die alle zum Bistum Münster gehören. Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt. Dabei wird eine Hälfte des Gremiums neu gewählt, während die andere Hälfte der gewählten Mitglieder im Amt bleibt. So wird eine kontinuierliche Fortführung der laufenden Geschäfte gewährleistet.

In vier Pfarreien auch Gemeinde- und Pfarrgemeinderatswahlen

Die Wahlen der Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte sind in Duisburg auf die vier rechtsrheinischen Pfarreien St. Johann, St. Michael, Liebfrauen und St. Judas Thaddäus beschränkt. Eigentlich hätten diese Wahlen bereits im vergangenen Jahr stattfinden sollen. Damals hatten sich die Duisburger Pfarreien aber – wie 26 von 42 katholischen Pfarreien im Bistum Essen auch – entschieden, die Wahlen um ein Jahr zu verschieben und die neue Wahlperiode entsprechend um ein Jahr zu verkürzen.

Man steckte damals noch mitten in den Pfarrei-Entwicklungsprozessen und wollte diese ohne Wechsel in den Gremien mit einem eingespielten Team zu Ende bringen. Die am 17./18. November gewählten Gemeinderäte werden deshalb lediglich einen Auftrag ihrer Wähler für drei Jahre erhalten. Dann wird turnusmäßig neu gewählt.

Was wird am 17./18. November gewählt?

Der Gemeinderat nimmt unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei die Verantwortung für die jeweilige Gemeinde wahr, berät in ausschließlich gemeinderelevanten Fragen, fasst dazu Beschlüsse und sorgt für deren Umsetzung. Er wird in der Regel alle 4 Jahre gewählt. Der Gemeinderat entsendet aus seinen Reihen Vertreter in den Pfarrgemeinderat.

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er ist beteiligt an Erarbeitung und Fortschreibung des Pastoralplans, berät in Fragen, die die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und kümmert sich um deren Umsetzung. In manchen Pfarreien wie z.B. in St. Judas Thaddäus im Duisburger Süden hat man die Wahlordnung geändert und wählt den Pfarrgemeinderat nun direkt. Auf Räte für einzelne Gemeinden wird dort verzichtet.

Nähere Infos zum Gemeinde- und Pfarrgemeinderat hier: https://www.bistum-essen.de/info/pfarreien-gemeinden/pfarr-gemeinderaete/

Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass die rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen für die wesentlichen Aufgaben des Gemeindelebens geschaffen und eingehalten werden können. Dies betrifft hauptsächlich die Bereiche Recht, Finanzen, Personal, Errichtung und Erhalt von Immobilien und den Geschäftsbetrieb der Kindergärten.

Nähere Infos zum Kirchenvorstand hier: https://www.bistum-essen.de/info/pfarreien-gemeinden/kirchenvorstand/

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