(Foto: privat)
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Kaarst. Beethovens glanzvolle „Missa Solemnis“ in St. Martinus Kaarst

Am Sonntag, den 4. November 2018 um 17 Uhr wird der Chor der Stadt Kaarst gemeinsam mit dem Madrigalchor Kaarst in der Pfarrkirche St. Martinus unter der Leitung von Hans-Michael Dücker die Missa Solemnis Op. 123 von Ludwig van Beethoven aufführen.

Beethoven bezeichnete diese Messe selbst als sein größtes Werk. Um der selbstgestellten Aufgabe gerecht zu werden, ein feierliches Hochamt zu komponieren, das dazu geeignet wäre, “bei den Singenden als [auch] bei den Zuhörenden religiöse Gefühle zu erwecken“, hatte er sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren intensiv mit kirchenmusikalischen und musikhistorischen, vor allem aber auch mit philosophischen, liturgischen und theologischen Aspekten befasst. Er stellte während dieser Zeit sogar andere Projekte zurück und verzichtete auf das Honorar für einige Auftragswerke.

Beethovens besondere innere Beteiligung geht auch aus der Überschrift hervor, die er dem Notenmanuskript schließlich voransetzte: „Von Herzen – möge es wieder zu Herzen gehen“. Ähnliches findet sich bei keinem anderen seiner Werke. Eine häufig zu lesende Vermutung ist, dass er mit dieser Komposition seine ganz persönliche Gotteserfahrung ausdrücken wollte. Jedenfalls weicht seine Vertonung des nur an wenigen Stellen geringfügig geänderten Textes der lateinischen Messe extrem von den Konventionen seiner Zeit ab. Sie ist reinster, kompromissloser Beethoven auf dem Zenit seines Könnens und seiner Ausdruckskraft. Chor, Solisten und Orchester werden allerdings bis an die Grenzen des Möglichen gefordert.

Die einjährige, äußerst intensive Probenarbeit beider Chöre, die Gewinnung hochkarätiger Solisten und die erneute Mitwirkung der Gladbacher Camerata, deren hohe Orchesterqualität längst kein Geheimtipp mehr ist, sollen dazu beitragen, dieses Monumentalwerk zu meistern.

Eintrittskarten sind online unter info@chorkaarst.de und an der Abendkasse erhältlich. Eintritt 18,00 Euro, ermäßigt 5,00 Euro (für Schüler und Azubis), Kinder bis einschließlich 4. Schuljahr frei.

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