Sieben im Ausland geborene Mitbürgerinnen und Mitbürger erhielten bei einem Festakt im Rathaus aus der Hand von Oberbürgermeister Thomas Geisel ihre Einbürgerungsurkunden (Foto: © Stadt Düsseldorf/Ingo Lammert)
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Düsseldorf. Oberbürgermeister Thomas Geisel überreichte im feierlichen Rahmen der Einbürgerungsveranstaltung, die in diesem Jahr zusammen mit dem interkulturellen Empfang des Integrationsrates stattfand, am Freitag, 14. September, im Rathaus sieben Düsseldorfern aus fünf Nationen ihre Einbürgerungsurkunden. Sie stehen stellvertretend für die 1.487 Menschen aus 94 Nationen, die sich im letzten Jahr in Düsseldorf haben einbürgern lassen. Bevor sie ihre Einbürgerungsurkunden ausgehändigt bekamen, gaben die ehemaligen Migranten ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik ab.

“Diese Menschen stehen für die vielen Migranten, die sich zu ihrer neuen Heimat Deutschland bekennen und einbürgern lassen. Sie sind in Nicaragua, Polen, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder der Türkei geboren und spiegeln so die bunte Vielfalt der Menschen wider, die sich inzwischen in Düsseldorf Zuhause fühlen”, sagte der Oberbürgermeister bei dem Festakt.

Neubürger aus insgesamt 94 Nationen
Mit insgesamt 111 Einbürgerungen stellten ehemalige türkische Staatsangehörige 2017 die größte Gruppe an Eingebürgerten, gefolgt von ehemals marokkanischen und britischen Staatsangehörigen mit jeweils 102 Eingebürgerten. Auf den folgenden Plätzen folgen ehemalige polnische (90), griechische (88) und iranische (69) Staatsangehörige. 34,7 Prozent (516 Personen) der Eingebürgerten hatten zuvor eine andere EU-Staatsangehörigkeit, 57,3 Prozent (853) kamen aus Nicht-EU-Staaten. 111 Personen hatten mehrere Staatsangehörigkeiten, sieben waren staatenlos (zusammen acht Prozent). Damit hat sich der Anteil der Eingebürgerten aus EU-Staaten erneut deutlich erhöht – 2016 waren es nur rund 25 Prozent.

Stellvertretend für EU-Angehörige überreichte Oberbürgermeister Thomas Geisel die Einbürgerungsurkunden an Linda Magaret Kreienfeld (53), geborene Hamilton, aus dem Vereinigten Königreich (britisch) und an den in Polen geborenen Kamil Piotr Kuroszczyk (30). Für die größte Gruppe steht die türkischstämmige Kamuran Zens, geborene Birecikli (46). Prof Dr. Hans Jakob Steiger (65) mit seiner Frau Dr. Rachel Christine Reding Steiger (61) und seiner in Guatemala geborenen achtzehnjährigen Tochter Adah Ameline hatten bisher die schweizerische Staatsangehörigkeit und sind nun Deutsche. Stellvertretend für Eingebürgerte mit eher seltener Staatsangehörigkeit erhielt Paula Emilia Espinoza Ponce (36) aus Nicaragua die Einbürgerungsurkunde.

Einbürgerung hat hohen Stellenwert
Die Einbürgerungsbehörde Düsseldorf im Amt für Migration und Integration wirbt seit Jahren für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu gehört unter anderem auch der bereits zum 16. Mal durchgeführte Festakt im Rathaus. Außerhalb dieser Veranstaltung erfolgt die Aushändigung der Urkunden in dem für diesen Zweck eingerichteten Einbürgerungszimmer im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee 7. Dieses Ambiente findet bei den Eingebürgerten ebenso Zuspruch wie die Möglichkeit, bereits unmittelbar nach der Einbürgerung die neuen Ausweisdokumente beantragen zu können.

Voraussetzungen
Ausländer können die Einbürgerung beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs reduziert sich diese Zeit auf sieben Jahre. Sie müssen im Besitz eines gültigen und anrechnungsfähigen Aufenthaltstitels oder freizügigkeitsberechtigt sein. Außerdem müssen sie sich zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein sowie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Grundsätzlich ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit eine weitere Voraussetzung, aber auch Mehrstaatlichkeit ist in einigen Fällen möglich. Kinder bis zum 16. Lebensjahr und Ehegatten können unter den vorgenannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.

Sonstige Informationen
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro, bei Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen fallen 51 Euro an. Im Internet finden sich Informationen unter www.duesseldorf.de/auslaenderamt/einbuergerung/themenuebersicht-einbuergerung.html. Dort lassen sich auch die benötigten Formulare herunterladen.

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