Zum Elektroschrott gehören jetzt auch Möbel- und Kleidungsstücke mit elektrischen Funktionen sofern der elektronische Bestandteil funktional und/oder baulich in das Gesamtprodukt fest eingefasst ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder entfernen lässt (Foto: 917037416/Andrey Popov/iStock/Gettyimages)
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Rhein-Kreis Neuss. Beim Elektroschrott gibt es jetzt eine gesetzliche Änderung. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen. Seit 2006 dürfen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt sowohl für Großgeräte wie Kühlschranke und Fernseher als auch für Kleingeräte wie Rasierapparate und Taschenrechner. Nun ist aber auch der sogenannte offene Anwendungsbereich („Open Scope“) in Kraft getreten.

Demzufolge fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen. Beispielsweise sind jetzt auch Möbel- und Kleidungsstücke mit elektrischen Funktionen separat zu entsorgen sofern der elektronische Bestandteil funktional und/oder baulich in das Gesamtprodukt fest eingefasst ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder entfernen lässt.

Neben der Rückgabemöglichkeit im Fachhandel (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) können die Altgeräte über die kommunale Sperrmüllabfuhr abgeholt werden oder kostenlos an den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen abgegeben werden.

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter dem Stichwort „Elektro- und Elektronikschrott entsorgen“: www.rhein-kreis-neuss.de.

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