v.l. Polizeihauptkommissar Uwe Hribsek, Bürgermeister Frank Tatzel, Wilhelm Weihofen vom Ordnungsamt und Leiter der Polizeiwache Rheinberg Hauptkommissar Wolfgang Riedel (Foto: privat)
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Rheinberg. Aufgrund vermehrter Anfragen möchte der Fachbereich Sicherheit und Ordnung über geänderte Verkehrsregelungen für Radfahrer in Rheinberg informieren. Auf vielen Straßen in Rheinberg ist durch das Entfernen der Radwegbeschilderung eine neue Verkehrssituation für Radfahrer entstanden.

Ist kein blaues Verkehrszeichen mit dem Radfahrersymbol vorhanden, darf der Radfahrer wählen, ob er in Fahrtrichtung rechts auf der Fahrbahn fährt oder weiterhin auf dem Radweg. Der Radfahrer hat also in diesen Fällen ein Wahlrecht. Wenn ein blaues Verkehrszeichen mit dem Radfahrersymbol vorhanden ist, muss er den Radweg nutzen (Benutzungspflicht) und ist kein blaues Verkehrszeichen vorhanden, darf er den Radweg nutzen (Benutzungsrecht).

Zum Beispiel sind im Bereich Borth an der Borther Straße die blauen Verkehrszeichen entfernt worden und Radfahrer dürfen dort innerorts rechtmäßig auf der Fahrbahn fahren. Auch auf der Wallacher Straße ist diese Benutzungspflicht aufgehoben worden. Von Wallach aus in Fahrtrichtung Borth dürfen Radfahrer auf dem Radweg und auf der Fahrbahn fahren. Um dies auch durch Verkehrszeichen zu verdeutlichen werden in Kürze blaue Gehwegzeichen mit dem Zusatz „ Radfahrer frei “ aufgestellt. In Richtung Wallach müssen Radfahrer die Fahrbahn nutzen, da dort kein Radweg vorhanden ist. Aus diesem Grund wird auch in absehbarer Zeit ein Schutzstreifen auf Teilen der Wallacher Straße markiert.

Weiterhin gilt nach der Straßenverkehrsordnung, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern nutzen müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern nutzen dürfen.

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