Vom Hund gerissenes Rehkitz (Foto: GGE)
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Essen. In der vergangenen Woche meldeten Bürgerinnen und Bürger der Polizei Essen ein bewegungsunfähiges Rehkitz im Schellenberger Wald unweit der Heisinger Straße. Der von der Polizei informierte Jagdaufseher fand kurze Zeit später das etwa vier Wochen alte Rehkitz tot auf. Aufgrund der Bissverletzungen konnte festgestellt werden, dass das Rehkitz von einem Hund gerissen wurde und innerlich verblutete.

Grün und Gruga weist erneut darauf hin, dass Hunde nach Landesforstgesetz im Wald ausschließlich auf befestigten Wegen zu führen sind und jedes eigenständige Suchen oder Jagen des Hundes außerhalb des Einwirkungsbereiches des Besitzers sofort zu unterbinden ist.

Im Naturschutzgebiet gilt Wegegebot und Anleinpflicht. Gerade in der aktuellen Jahreszeit beherbergt der Wald viele wildlebende Jungtiere, beispielsweise auch bodenbrütender Vögel. Daher ist ein besonders rücksichtsvoller Umgang der Hundebesitzerinnen und –besitzer gefordert.

Ein Verfahren aufgrund des Verdachtes auf Wilderei wurde durch den Forstschutzberechtigten der Stadt Essen eingeleitet.

Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, begeht Jagdwilderei. Diese wird nach § 292 des StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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