Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesie am Malteser Krankenhaus St. Josefshospital (Foto: privat)
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Krefeld. Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen.

Der Vortrag von Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie am Malteser Krankenhaus St. Josefshospital, behandelt die übliche Form der Patientenverfügung und deren rechtliche Verbindlichkeit. Es wird zudem auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hingewiesen. Außerdem wird auf die Notwendigkeit und rechtliche Relevanz von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hingewiesen.

Die Veranstaltung findet in am Dienstag, den 24.04.2018 um 18.00 Uhr in der Cafeteria des Malteser Krankenhauses St. Josefshospital statt. Um eine vorherige Anmeldung bei Ulrike Schäfer (02151 452-396 oder ulrike.schaefer@malteser.org) wird gebeten.

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