„Jetzt können die Städte und Gemeinden die Früchte unserer siebenjährigen Arbeit ernten“: Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss und Vorsitzender des Regionalrats (Foto: Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Mit seiner Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt am 16. April der neue Regionalplan Düsseldorf in Kraft, der auch das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss umfasst. Die Landesplanungsbehörde hatte nach einer Rechtsprüfung keine Einwendungen gegen das Maßnahmenpaket erhoben. „Jetzt können die Städte und Gemeinden die Früchte unserer erfolgreichen siebenjährigen Arbeit ernten und neue Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie bereitstellen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der Vorsitzende des zuständigen Regionalrats.

Das Gremium und seine Ausschüsse hatten zuvor einige zukunftsweisende Beschlüsse gefasst. „Damit haben wir klare Rahmenbedingungen geschaffen, was sowohl der Bevölkerung als auch den Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit gibt“, ist Petrauschke überzeugt. Durch wesentliche Änderungen am vorherigen Entwurf sei es gelungen, der dynamischen Entwicklung der Region Rechnung zu tragen und diese zu fördern, indem Gewerbe und Industrie mehr Grundstücke zur Verfügung gestellt würden.

„Die Aufgabe einer bedarfsgerechten Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen ist mit dem Inkrafttreten des Regionalplans aber nicht abgeschlossen“, erinnert Petrauschke. Sie bleibe vielmehr ein Prozess, den der Regionalrat aktiv begleiten und steuern werde. Der Regionalplan wurde fortgeschrieben, um aktuelle ökonomische, soziale und ökologische Daten zu berücksichtigen. Zahlreiche Fachleute hatten die Entwicklung in den Kreisen Kleve, Mettmann und Viersen, im Rhein-Kreis Neuss sowie in den Städten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal intensiv erörtert.

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