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Rhein-Kreis Neuss. Illegaler Handel mit Hundewelpen – solche Fälle erlebt das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss in letzter Zeit immer wieder. Häufig stammen die Welpen aus dem osteuropäischen Ausland. Dort wurden sie unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet, ohne Schutzmaßnahmen gegen Tierseuchen nach Deutschland gebracht und hier werden sie über das Internet zum Kauf angeboten.

Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, und seine Mitarbeiter wurden im letzten Monat auf einen Fall in Grevenbroich aufmerksam. Ein Hundehalter hatte einen Cane Corso-Welpen aus Rumänien unter Missachtung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen nach eigenen Angaben geschenkt bekommen. Bei der Überprüfung waren die Papiere nicht vorhanden; außerdem war der Tollwut-Impfstatus unklar. „Deshalb muss der Welpe nun in Quarantäne bleiben, bis feststeht, dass er nicht mit dem Tollwutvirus infiziert ist“, sagt Amtsleiter Schäfer. „Dies ist zwar für die weitere Entwicklung des Welpen ungünstig, soll aber verhindern, dass Menschen oder andere Tiere mit dem Tollwut-Virus angesteckt werden.“

Zum Hintergrund: Mit dem Tollwutvirus können sich praktisch alle Säugetierspezies und damit auch Menschen infizieren. Der Virus wird über den Speichel ausgeschieden und daher unter anderem bei Bissen übertragen, aber auch eine Übertragung über Wundverschmutzungen, die Bindehäute oder kleinste Verletzungen der Schleimhäute ist möglich. Die Krankheit endet, auch für den Menschen, immer tödlich.

Deutschland gilt im Gegensatz zu einigen osteuropäischen Ländern laut der Weltorganisation für Tiergesundheit seit 2008 als tollwutfrei. Erst im Dezember letzten Jahres verendeten zwei Haustiere – Ziegen – an Tollwut in Ungarn und im Januar wurden zwei weitere infizierte Tiere in Polen gemeldet. Anfang Oktober verstarb in Frankreich ein zehnjähriger Junge, der sich im Sommerurlaub durch einen Hundebiss mit dem Tollwutvirus infiziert hatte. Weltweit sterben jährlich ca. 60 000 Menschen an Tollwut. Um zu verhindern, dass die Tollwut in Deutschland wieder ausbricht, dürfen Hundewelpen aus dem europäischen Ausland nur mit ausreichendem Tollwutimpfschutz nach Deutschland gebracht werden. Die Impfung und die Identität des Tieres über einen Mikrochip müssen in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Welpen können frühestens mit drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Erst nach weiteren drei Wochen ist der Impfschutz erreicht, so dass Welpen frühestens mit einem Alter von ungefähr vier Monaten nach Deutschland importiert werden können. Sollte ein Hund mit unklarem Tollwutstatus oder nicht gültigen oder gefälschten Papieren eingeführt werden, so muss dieser bis zu sechs Monate auf Kosten des Tierhalters in einer Tierheim- Quarantäne gehalten werden.

Dr. Annette Kern, Tierärztin in der Kreisverwaltung, berichtet, dass die Hunde meistens aus Massenzuchten ohne Rücksicht auf Gendefekte oder Überzüchtungen stammen. „Die Erbkrankheiten sind für den Käufer beim Welpen oder Junghund oft nicht zu erkennen. Einige Wochen später sind oft teure tierärztliche Behandlungskosten die Folge; die Verkäufer sind nicht mehr greifbar“, so die Expertin. Wer nicht geimpfte Welpen nach Deutschland importiert, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Bürger, die beim Hundekauf unsicher sind, ob das Tier mit gültigen Papieren und einer gültigen Impfung verkauft wird, sollten bei einem Tierarzt oder dem Kreisveterinäramt nachfragen. Empfehlenswert ist auch, auf einem Kaufvertrag zu bestehen, sich den Personalausweis zeigen zu lassen oder – am besten – Welpen nur von bekannten, hiesigen Züchtern erwerben.

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