Kreisdezernent Tillmann Lonnes und Teamleiterin Barbara Edelhagen (Mitte) begrüßten mehr als 100 Fahrlehrer zur Infoveranstaltung im Neusser Kreishaus (Foto: S. Büntig / Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Das neue Fahrlehrergesetz stand jetzt im Mittelpunkt einer Infoveranstaltung, zu der die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes ins Neusser Kreishaus eingeladen hatte. Mehr als 100 Fahrlehrer aus dem Kreisgebiet erfuhren von Kreisdezernent Tillmann Lonnes und Barbara Edelhagen, Teamleiterin der Führerscheinstelle, welche Neuerungen durch das seit Anfang Januar geltende Gesetz auf sie zukommen.

Zusammen mit Kurt Bartels, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Nordrhein, informierten sie über die neu eingeführte verkehrspädagogische Überwachung sowie die Fristen für die Fortbildungen, die Fahrlehrer regelmäßig nachweisen müssen. Ebenfalls beim Termin dabei waren Pierre Schönen, Bereichsleiter beim TÜV Rheinland, Carolin Herber von der IHK Mittlerer Niederrhein und Anita Herger von der Bezirksregierung Köln.

Gleichzeitig erhielten die Fahrlehrer aus dem Kreis Infos rund um die Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes. Bereits gut angenommen wird die Online-Terminreservierung: Bürger können nicht nur für Zulassungen, sondern seit 2017 auch für Führerschein-Angelegenheiten im Internet einen Termin reservieren. Demnächst stellt das Straßenverkehrsamt außerdem ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, mit dem Bürger biometrische Fotos machen lassen können und diese direkt an die Führerscheinstelle übermitteln.

Einen Überblick über alle Serviceleistungen des Straßenverkehrsamtes und dessen Onlinedienste gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.

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