v.l.: Für die Gemeinde Rommerskirchen besteht jetzt ein digitales Baulastenverzeichnis. Darüber freuen sich Jürgen Schlabohm, Birthe Hüttemann und Karsten Mankowsky (Foto: S. Büntig/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss/Rommerskirchen. Der Rhein-Kreis Neuss empfiehlt, beim Kauf eines Grundstücks grundsätzlich abzuklären, ob darauf eine sogenannte Baulast liegt. Für die Gemeinde Rommerskirchen besteht jetzt ein digitales Baulastenverzeichnis. Die Einsichtnahme ist kostenlos und nach telefonischer Anmeldung innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Ein zeitaufwendiges Sichten von Akten entfällt, da alle Baulasten am Gillbach bei der zuständigen Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss in der Geodatenauskunft hinterlegt sind. Über den neuen Service freuen sich der zuständige Dezernent Karsten Mankowsky, Jürgen Schlabohm, Leiter des Amtes für Bauaufsicht, und Birthe Hüttemann vom Katasteramt, die die Software entwickelt hat.

Der Blick ins Grundbuch allein ist nicht ausreichend, um von eventuellen Belastungen eines Grundstücks Kenntnis zu erlangen. Neben dem Grundbuch, das bei den Amtsgerichten geführt wird und über zivilrechtliche Eigentumsverhältnisse und Belastungen Auskunft gibt, gibt es das Baulastenverzeichnis bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern zu einem ihre Gelände betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- beziehungsweise Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht.

Häufige Baulasten sind zum Beispiel die Sicherung der Erschließung eines Grundstücks, das Bauen zu ermöglichen, auch wenn der Grenzabstand zu gering ist, eine Anbauverpflichtung, ein notwendiger Stellplatznachweis auf fremdem Grundstück oder die baurechtliche Vereinigung von Grundstücken.

Beim Kauf eines Grundstücks werden die Käufer häufig im Notarvertrag nur darauf hingewiesen, dass es ein Baulastenverzeichnis gibt, durch Formulierung wie: „Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Notar das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen hat.“ Auskünfte, ob eine Baulast existiert, ist telefonisch unter der Rufnummer 0 21 81/601 63 25 möglich. Darüber hinausgehende Auskünfte sind gebührenpflichtig, daher benötigen die Mitarbeiter eine schriftliche Anfrage.

Diese Anfrage muss die Daten des Gebührenrechnungsempfängers (Antragsteller, Postanschrift) und die genaue Bezeichnung des/der Grundstücke beinhalten. Es ist notwendig, die Gemarkung sowie die Flur- und Flurstücksnummern aller Grundstücke anzugeben, über die eine Baulasten-Auskunft beantragt wird. Die schriftliche Anfragen können formlos per Fax, Mail oder Brief gesendet werden. Die Faxnummer lautet 0 21 81/601 63 99 (Betreff: Baulastenauskunft), die E-Mail-Adresse bauaufsicht@rhein-kreis-neuss.de, die Postanschrift Amt für Bauaufsicht, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich.

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