(Foto: Lothar Berns)
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Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss bietet seit September die Möglichkeit, bei Bußgeldverfahren die Online-Anhörung zu nutzen. „Dieser Online-Service spart Zeit und Geld“, betont Wolfgang Groß, Leiter der Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss. Dadurch, dass der Bürger nicht mehr wie bisher per Brief antwortet, sondern online den Verstoß anerkennt oder sich dazu äußert, können die Antworten direkt in die elektronische Akte integriert werden, und die Bearbeitungszeit verkürzt sich.

Bisher nutzen etwas mehr als fünf Prozent der Bürger das neue Anhörungsverfahren. „Das werden sicher noch mehr, wenn dieser Service bekannter wird“, ist Wolfgang Groß zuversichtlich. Sein Team bearbeitet pro Jahr rund 60 000 Anzeigen. Dabei stehen meist Verkehrsverstöße im Mittelpunkt, aber auch Bescheide für das Schulamt, Sozialamt oder Umweltamt werden verschickt. Das Online-Verfahren ist bei allen Anhörungen möglich, wird aber hauptsächlich bei den Bußgeldverfahren genutzt.

Mit der digitalen Akte, die bereits 2014 eingeführt wurde, und der neuen Online-Anhörung vereinfacht die Bußgeldstelle die Abläufe und erweitert ihren Service. Ebenfalls bewährt hat sich der so genannte Giro-Code: Bürger können mit Hilfe des QR-Codes auf dem Bescheid das Verwarn- oder Bußgeld direkt bezahlen.

Der Rhein-Kreis Neuss bietet darüber hinaus eine Reihe von Online-Services an – vom Online-Antrag beim Führerschein über die digitale Infektionsstatistik bis hin zur Online-Terminreservierung in einer Reihe von Ämtern. Eine Übersicht über alle Angebote findet sich auf der Internetseite http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ im Bereich „Onlinedienste“.

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