(Foto: privat)
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Dinslaken. Das Ablegen von Grabschmuck auf den Rasengräbern auf dem Waldfriedhof ist laut Friedhofssatzung nicht möglich. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die notwendigen Pflegedurchgänge werden auf diesen Rasenflächen stark behindert beziehungsweise unmöglich gemacht. Auf mehreren Schildern an diesen Rasenfeldern wird darum darauf aufmerksam gemacht.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, bis zum kommenden Wochenende den Grabschmuck auf den betroffenen Gräbern zu entfernen. Anfang nächster Woche muss der Grabschmuck, der sich dann noch auf den Rasenflächen befindet, von der Friedhofsverwaltung eingesammelt werden, damit anschließend auch noch ein Pflegedurchgang durchgeführt werden kann. Die Stadtverwaltung bittet dafür um Verständnis.

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