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In ersten Stellungnahmen der Landtagsabgeordneten Heiko Hendriks (Foto: privat) aus Mülheim (CDU) und Frank Börner aus Duisburg (SPD) herrscht grundsätzliche Einigkeit über die (Wieder-)Einführung einer Sperrklausel für die Kommunalwahlen

Mülheim/Duisburg/Düsseldorf. Die Fraktionen der Regierungskoalition aus SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag haben sich mit der CDU auf eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen geeinigt. Seit dem ersatzlosen Wegfall der Sperrklausel von 5% bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1999 wurden die Klagen und Beschwerden der Kommunalpolitiker über die schwindende Funktions- und Handlungsfähigkeit der Räte und Kreistage immer stärker. In ersten Stellungnahmen der Landtagsabgeordneten Heiko Hendriks aus Mülheim (CDU) und Frank Börner aus Duisburg (SPD) herrscht grundsätzliche Einigkeit über die Änderung. Die Einigung auf die Einführung der 2,5-Prozent-Sperrklausel für die Räte der Städte und Kreistage ist ein vernünftiger und verfassungsfester Kompromiss, loben der Kreisvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Mülheim an der Ruhr, Matthias Lincke, und sein Stellvertreter Hansgeorg Schiemer.

Die Zahl der Ratsgruppen und einzelner Stadtverordneter ohne Fraktionsstatus und damit die Zersplitterung nahmen in vielen Räten bis zur Ratswahl im Mai 2014 stetig zu. Zurzeit gibt es im Rat der Stadt Mülheim neben fünf Ratsfraktionen zwei Ratsgruppen (mit je zwei Ratsmitgliedern) und fünf fraktionslose Stadtverordnete, die größtenteils Parteilisten mit einem Wähleranteil von 1%-1,7% vertreten. In Duisburg sind es sogar 6 Fraktionen, davon 2 Bündnisse zum Erreichen des Fraktionsstatus, 3 Ratsgruppen, 2 Einzelvertreter von Parteien sowie 2 parteilose Einzelverordnete. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer bevorteilt Kleinstparteien.

„Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Räte, insbesondere auch die des Mülheimer Stadtrates, ist der Gesetzesentwurf generell zu begrüßen. Auch unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten finde ich es richtig, eine Ausgewogenheit zwischen der möglichen Repräsentanz „aller“ und einem „Mindestvotum“ herzustellen“, erklärt der Mülheimer Landtagsabgeordnete Hendriks. Seine Parteikollegen Matthias Lincke und Hansgeorg Schiemer sind sich sicher, dass der Mülheimer Rat ab der Kommunalwahl 2020 hinsichtlich seiner Arbeitsfähigkeit von dieser Neuregelung profitieren wird: „Mit der in der Ratssitzung im Dezember 2014 beschlossenen Stellungnahme an den Landtag und der damit übermittelten Forderung nach Wiedereinführung der Sperrklausel hat sich erfreulicher Weise auch der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr ausreichend Gehör in Düsseldorf verschafft.“

Für Duisburg erklärt der Duisburger Landtagsabgeordnete Frank Börner, der auch Mitglied im Kommunalausschuss ist, dass durch die Änderung „die NPD nicht mehr im Rat vertreten wäre.“ Weiter sei sich die SPD so Börner sicher, „dass eine Änderung der Verfassung zwar ein schwerwiegender, aber ein richtiger und wichtiger Schritt ist.“ Als Kritikpunkt sieht sein Landtagskollege von der CDU, Heiko Hendriks, dass nicht auch das gerechtere Auszählverfahren zur Sitzberechnung nach  D´Hondt wieder verankert wird, sondern das für die großen Parteien ungerechte System nach Hare-Niemeyer beibehalten wird: „Dies bedeutet nämlich in der Praxis nach wie vor, dass eine kleine Partei z.B. lediglich 3 Prozent der Stimmen für ein Mandat benötigt, eine große Partei aber bis zu 5 Prozent für einen Sitz benötigt.“            von Christian Voigt

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