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Mülheim. Die roten Wahlbriefe zur Oberbürgermeisterwahl (mit Wahlschein und dem hellgrünen Stimmzettel im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) müssen spätestens bis zum 13.9.2015, 16 Uhr, bei der Wahlleiterin eintreffen. Darauf weist die Stadtverwaltung jetzt ausdrücklich noch einmal hin.

Die Wahlbriefe der Mülheimer Wählerinnen und Wähler können daher auch am Wahltag noch von 8 Uhr bis 16 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Eingang am Markt, 1. Etage, Raum B.111, oder im Forum der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Bergstraße 1-3, von 15 Uhr bis 16 Uhr abgegeben sowie in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden.

Verspätet eingehende Wahlbriefe können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Wahlbriefe deshalb spätestens am kommenden Donnerstag (10.9.2015) abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden. Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.

 

Die aktuellen Briefwahlzahlen von letztem Freitag:

Anträge insg.: 11.553

Briefwähler im Rathaus: 2.175

Rückläufe insg. (inkl. Briefwähler im Rathaus): 8.303

 

Vergleich zur Kommunalwahl 2014: (gleicher Zeitpunkt!)

Anträge insg.: 16.161

Briefwähler im Rathaus: 2.522

Rückläufe insg. (inkl. Briefwähler im Rathaus): 10.323

 

Die Wahllokale sind am Sonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist nur zuzulassen, wer im Wählerverzeichnis des Stimmbezirkes eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein für die Stadt Mülheim an der Ruhr vorlegt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden am 13.9.2015 nicht einbehalten, sondern den Wählerinnen und Wählern im Wahllokal für den Fall einer Stichwahl am 27.9.2015 wieder ausgehändigt.

Für Fragen zur Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rats- und Rechtsamtes unter der Rufnummer 455-3032 oder -3033 zur Verfügung.

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