Wohin mit dem Laub? Tipps dazu gibt das Kreisumweltamt (Foto:  sanddebeautheil -ThinkstockPhotos-612230128)
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Rhein-Kreis Neuss. Die Temperaturen erinnern zurzeit an Frühling oder Sommer – aber die Farbenpracht in der Natur zeigt: Es ist Herbst. Für den Hobby-Gärtner bedeutet das jede Menge Arbeit. „Häufig reicht gerade im Herbst der Platz auf dem eigenen Grundstück nicht aus, um größere Abfallmengen an Laub, Baum- und Strauchschnitt auf dem Komposthaufen sinnvoll zu verwerten“, weiß Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky.

Wer nicht alle Grünabfälle im eigenen Hausgarten kompostieren oder in der Braunen Tonne verwerten kann, wendet sich an seine Stadt oder Gemeinde. Einige Kommunen bei uns im Kreis bieten kostenlose Sammel- oder Abgabetermine an, insbesondere für das Laub von öffentlichen Flächen. Alternativ können Gartenbesitzer Abfall wie Buschwerk, Laub und Staudenreste zu den Kleinanlieferstationen des Rhein-Kreises Neuss in Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen bringen. Dort werden kleinere Mengen Grünabfall – bis zu einem Kubikmeter und mit einem Gewicht bis 200 Kilo pro Tag – für 10 Euro angenommen.

Größere Mengen Gartenabfall nimmt die Kompostierungsanlage des Rhein-Kreises Neuss in Korschenbroich entgegen. Pro 1 000 Kilogramm Garten- und Parkabfälle zahlt der Bürger 49,50 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu Norbert Clever, Leiter des Kreisumweltamtes: „Die Verwertungskosten werden bewusst relativ niedrig gehalten. Denn der in unserem Kompostwerk hergestellte Kompost ist qualitativ hochwertig und kann gut vermarktet werden.“

Abfallberater Karl-Heinz-Olk vom Kreisumweltamt rät dazu, so viel wie möglich selbst zu kompostieren: Gartenbesitzer sammeln in einer Ecke des Gartens den organischen Abfall und verwenden die gewonnene fruchtbare Komposterde wieder. Gleichzeitig bietet der Komposthaufen vielen Tieren Schutz und Nahrung, so dass zum Beispiel Igel im Kompost ein Winterquartier finden. Er fügt hinzu: „Außerdem können Gartenbesitzer pflanzliche Abfälle umweltgerecht verwerten, indem sie Äste und andere organische Abfälle mit einem Häcksler zerkleinern.“ Das so gewonnene Häckselgut könne unter anderem zum Abdecken von Beeten benutzt werden. Dies fördere langfristig die Humusbildung, diene in Trockenperioden als Verdunstungsschutz und sorge dafür, dass weniger Unkraut wachse.

Das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass Verbrennen keine Lösung ist. Das ärgert nicht nur den Nachbarn, es ist auch aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt. „Das Verbrennen von Gartenabfällen ist schon seit geraumer Zeit verboten und es drohen sogar Geldbußen“, warnt das Umweltamt.

Informationen zum Thema „Wohin mit den Gartenabfällen?“ gibt es auch im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de (Suchbegriff „Gartenabfall“).

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