v.l. Ralf Schütze (Amazon), Tim Schmidt (VerdI), Thomas Ezold, Martina Dittmann, Erwin Magdalinski (Afa Kamp-Lintfort), Ernst Ingenwert (SPD Rheinberg) (Foto: privat)
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Kamp-Lintfort/Rheinberg. Bereits am Freitag vergangener Woche war die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Kamp-Lintfort am frühen Morgen vor dem real-Markt in Kamp-Lintfort um die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Am Dienstag war die AfA Kamp-Lintfort mit der Unterstützung der Genossen aus Rheinberg bei den streikenden Kolleg*innen von Amazon. Dort traf man sich mit Tim Schmidt (Verdi-Gewerkschaftssekretär Linker Niederrhein) und der Belegschaft von Amazon Rheinberg im Streiklokal.

Seit dem Jahre 2014 kämpft die Belegschaft in Rheinberg zusammen mit Verdi für einen Tarifvertrag bei Amazon. Es wurde bisher noch keine Gesprächsbereitschaft seitens der Geschäftsführung signalisiert. Allerdings reagiere die Amazon Geschäftsführung stets mit Entgegenkommen der Belegschaft gegenüber den Forderungen von Verdi. So wurden im Laufe der Jahre die Entgelte fast auf Einzelhandelsniveau angehoben (Level 1, Mitarbeiter nach zwei Jahren) und wenn Verdi auffordert einen Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz abzuschließen, dann reagiert Amazon damit, sogenannte Health-Manager einzustellen, die für die Verbesserung von Gesundheitsmaßnahmen zuständig sein sollen. So verhindert die Geschäftsführung sich mit Verdi an einen Tisch setzen zu müssen und verdeutlichen der Belegschaft, dass eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht nötig sei. Dies sind u.a. die Schachzüge des Onlinehändlers, um die Belegschaft und Verdi zu spalten.

Verdi kämpft unter anderem dafür, dass die Tarifverträge in der Handelsbranche nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern branchenweit für den gesamten Einzelhandel gelten. In den letzten Jahren hatte die Tarifflucht der Unternehmen im Einzel- und Versandhandel (siehe real), aber auch im Groß- und Außenhandel stark zugenommen. Nur noch etwa 30 Prozent der Branche sind tariflich gebunden.

Laut dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge durch die Länderarbeitsministerien bzw. das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, und zwar auf Antrag der Tarifparteien. Dann würde ein Tarifvertrag für die gesamte Branche gelten, unabhängig davon, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Diese allgemeinverbindlichen Tarifverträge schreiben Mindestarbeitsbedingungen fest, die einzelvertraglich nur zu Gunsten des Beschäftigten abgeändert werden dürfen.

Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist – nach Meinung der AfA Kamp-Lintfort – die einzige Möglichkeit die Tarifflucht und die Abwärtsspirale der Entgelte im Einzelhandel zu stoppen!

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