(Foto: privat)
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Mülheim. „In Naturschutzgebieten soll die Natur geschützt werden. Das sollte eigentlich auch vom Begriff her ableitbar sein. Trotzdem verstehen einige Zeitgenossen das Wort nicht“, berichten Ralf Krause und Oliver Wexel von der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Denen wurde es nun erklärt, manchmal auch mit begleitendem Bußgeld und hoffentlich mit nachhaltigem Erfolg.

Diesmal war es die Styrumer Aue, in der Ordnungsamt und Umweltamt auf Streife unterwegs waren. Schon die Parksituation entsprach eindeutig nicht den Verkehrsregeln. Daher ging es gleich zu Beginn dieser Kontrollen mit einigen „Knöllchen“ los. „Die Schilder regeln eindeutig, was man darf und was nicht“, meint Kerstin Kunadt, Abteilungsleiterin im Ordnungsamt. Sie war mit 6 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Uniform vor Ort, das Umweltamt war zu viert in Zivil vertreten.

Der Gipfel des illegalen Parkens war heute, sein Auto unter die Brücke direkt ins Naturschutzgebiet (NSG) zu stellen. Eine Ausrede dazu „Aber wir sind doch einfach nur dem Auto vor uns hinterhergefahren …“ Dass die Abgrenzungs-Poller nun hochgefahren waren, sorgte für Bestürzung.

Große Hunde ohne Leine tobten über die Wiese. „Ich glaube, ich habe eben Kiebitze gesehen“, stellte Umweltamtsleiter H. Dr. Zentgraf fest. Die Vergangenheitsform stimmt, denn die Vögel haben nicht abgewartet, ob die Hunde „nur Spielen“ wollen. Hunde und Wildtiere sind immer eine schlechte Kombination. Mühsam musste mehreren Hundebesitzern erklärt werden, dass die Trampelpfade im Naturschutzgebiet keine offiziellen und eigentlich auch gar keine Wege sind und die Wiese kein Hundeauslaufplatz.

Weiter am Ruhrufer dröhnte Musik aus dem Nachfolgemodell der früheren Ghettoblaster. Manche der jungen Leute zeigten sich sehr einsichtig, wenn das Umweltamt erklärte, dass Tiere im NSG durch laute Musik gestört werden. Anderen brachte das Ordnungsamt diese Information mit dem Bußgeldblock näher. „Hier soll ein NSG sein? Das habe ich nicht gesehen.“ Aber die Spielregeln gelten auch, wenn man das Schild an der Straße nicht wahrnehmen will.

Kleine und größere Gruppen feierten ihre Party an der Ruhr, mit oder ohne Grill. Einzelne Herren wurden ein wenig unfreundlich – bis sie sahen, dass noch einige weitere uniformierte Kolleginnen und Kollegen auf sie zukamen. Die Brandgefahr sahen manche nicht ein, aber es wurde dafür gesorgt, dass der Grill mit Wasser ausgemacht und einpackt wurde.

Allen wurde der Hinweis gegeben, ihren Müll wieder mitzunehmen, „damit es in Zukunft hier nicht mehr so aussieht, wie es aussieht“, meinte Gabriele Wegner. Aber es lagen leider schon viele Hinterlassenschaften in der Aue: Leere Flaschen, benutzte Kunststoffteller, viel Papier und Plastiktüten, in denen vermutlich das Picknick verpackt war. Glasscherben, Windeln, Zigarettenschachteln, ein defekter Grill, ein Pappkarton mit Grillresten, …

Ein junger Mann, der in der Ruhr stand, meinte vollmundig, er würde den Bauern kennen, der die Fläche hier gepachtet hat, er dürfe hier baden und liegen. Auch ihm musste das Umweltamt sagen, dass die NSG-Regeln für ihn trotzdem gelten würden und ein Landwirt keine Ausnahmegenehmigung erteilen könne, die Kiesbänke mit ihrer geschützten Tier- und Pflanzenwelt zu zertreten.

Bei einigen Besucherinnen und Besuchern mit erkennbar schlechtem Gewissen verzichtete das Ordnungsamt auf ein Bußgeld. Diesmal.

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