Viele Kinder und Jugendliche schauen nicht nur zu Pfingsten zu tief ins Glas. Davor warnt das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss (Foto: targovcom_iStock_getty Images Plus_498115188)
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Rhein-Kreis Neuss. Pfingsten, Party, Pils: Sowohl viele Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche nutzen das nächste Wochenende zum Feiern. Im Rhein-Kreis Neuss startet zu Pfingsten traditionell außerdem die Schützenfest-Saison. Aus diesem Anlass weist das Kreisjugendamt auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hin. Jugendamtsleiterin Marion Klein und ihre Mitarbeiter beobachten seit mehreren Jahren einen beunruhigenden Trend: „Obwohl der regelmäßige Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen kontinuierlich leicht zurückgeht, greifen sie besonders an solchen Festtagen vermehrt zur Flasche“, sagt Klein.

Für viele Jugendliche bleibt es nicht beim „Probieren“. Ihr Umgang mit Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und erfordert medizinische Hilfe. Begriffe wie „Koma-Saufen“ beschreiben auf drastische Weise das gefährliche Konsumverhalten. Polizei, Ordnungsämter und das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss achten deshalb an den Festtagen besonders darauf, dass der Jugendschutz eingehalten wird.

Große Verantwortung liegt bei den Veranstaltern und den Getränke- und Genussmittelverkäufern, so das Jugendamt. Aber auch Eltern und alle Erwachsenen sollten mit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht entgegen gesetzlicher Bestimmungen Alkohol konsumieren. Dabei geht es nicht nur um öffentliche Veranstaltungen. Auch bei privaten Treffen der Schützen wird häufig Alkohol für Kinder und Jugendliche angeboten. „Erwachsene sollten dafür sorgen, dass die jungen Leute sich bei diesen Anlässen an Absprachen und Regelungen halten“, fordern die Experten.

Mit einer besonderen Aktion macht das Jugendamt bei „Unges Pengste“ in Korschenbroich auf den übermäßigen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen aufmerksam. So rollt das „PrEvent-Mobil“ der Caritas am Samstag, 19. Mai, ab 18 Uhr auf den Festplatz. Es bietet alkoholfreie Cocktails, einen „Rausch-Parcours“, ein Alkoholquiz, eine twall – das ist eine elektronische Reaktionswand – und diverse Informationen rund ums Thema Sucht. Das „PrEvent-Mobil“ gehört zum Präventionsprojekt „ProJugend statt ProMille“. Dabei kooperieren der Caritasverband, das Kommissariat Vorbeugung der Polizei und das Kreisjugendamt.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Alkohol sind eindeutig: Sogenannte harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für alle brandweinhaltigen Mixgetränke beziehungsweise Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige.

Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender besonders für den Kinder- und Jugendschutz engagieren und dies nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Jugendamt Rhein-Kreis Neuss eine Aushangtafel mit dem Jugendschutzgesetz. Außerdem berät das Jugendamt alle Interessierten. Mehr Infos gibt es bei Michael Hackling unter Telefon 02161 6104-5133 sowie per E-Mail unter michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de.

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