Informationsheft in Leichter Sprache über die Kultureinrichtungen des Kreises erschienen: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit Vertretern der Kulturverwaltung und der Lebenshilfe (Foto: A. Tinter/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Um den Zugang zu Informationen im kulturellen Bereich zu verbessern, hat der Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit der Lebenshilfe ein Heft über seine Kultureinrichtungen in der sogenannten Leichten Sprache aufgelegt. In der Broschüre wird erläutert, was Kultur ist und wo man sie an Rhein und Erft erleben kann.

„Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermittelt werden. Die Realität sieht aber oft anders aus: Gerade in der behördlichen Fachsprache gibt es viele juristische Ausdrücke, lange und komplizierte Sätze. Es liegt in unserer Hand, dies zu ändern“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.  Die Leichte Sprache helfe schließlich Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung sowie Menschen mit geringen Deutsch-Kenntnissen, selbständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e. V. hat in Nievenheim ein Büro für Leichte Sprache gegründet. Dort werden unter Leitung von Michaela Holzberg Texte in eine leicht verständliche Sprache übersetzt. Diese Übersetzungsleistung soll Menschen wichtige Informationen barrierefrei zur Verfügung stellen. Das passt zum Entwicklungskonzept „Inklusion von Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis Neuss“, das der Kreistag 2014 beschlossen hat. Darin wird als Ziel insbesondere das „Überall dabei sein können!“ mit der Verbesserung der Teilhabe am kulturellen Angebot und an den Freizeitaktivitäten formuliert.

Bei der Lebenshilfe arbeiten mit verschiedenen Stundenanteilen vier Übersetzer und 16 Prüfer für Leichte Sprache. Das Büro übersetzt Texte anhand von rund 40-Leichte-Sprache-Regeln. Diese Regeln erfordern unter anderem große Schrift und kurze Sätze. Fremdwörter sind zu meiden oder zu erklären. Außerdem werden lange, zusammengesetzte Wörter durch einen Bindestrich getrennt. Ein wichtiges Element ist der Einsatz von erklärenden Bildern im Text. Auch der  Satzbau unterliegt klaren Regeln. Die wichtigste Regel für Leichte Sprache ist jedoch die Verständlichkeitsprüfung durch die Zielgruppe. Die geschulten Prüfer sind Menschen mit Lernschwierigkeiten, die das Projekt mit viel Engagement inklusiv begleiten.

Das neue Informationsheft über die Kultureinrichtungen des Rhein-Kreises Neuss gibt es beim Amt für Schulen und Kultur. Ansprechpartnerin ist Marion Kaiser. Ihre Telefonnummer lautet 0 21 31/928 40 38, ihre E-Mail-Adresse kultur@rhein-kreis-neuss.de. Die Lebenshilfe bietet ihren Übersetzungsservice gewerblich an. Michaela Holzberg vom Büro für Leichte Sprache hat die Telefonnummer 0 21 81/2 70 21 15 und die E-Mail-Adresse m.holzberg@luw.nrw.

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