Neuer Bürgerservice im Rathaus Rommerskirchen (von links): Bürgermeister Dr. Martin Mertens, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Rommerskirchen Hans Knelleken und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (Foto: S. Büntig/Rhein-Kreis Neuss)
Anzeige

Rhein-Kreis Neuss/Rommerskirchen. Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Rommerskirchen oder innerhalb der Gemeinde umzieht, kann ab dem 26. März im Rathaus gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Der Rhein-Kreis Neuss und die Gemeinde Rommerskirchen haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen, um diesen bürgerfreundlichen Service anzubieten. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Dr. Martin Mertens besiegelten jetzt die Zusammenarbeit im Beisein ihrer zuständigen Mitarbeiter.

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts bei der Gemeinde Jüchen hatte Mertens das Straßenverkehrsamt gebeten, die gleichzeitige Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) im Bürgeramt der Gemeinde Rommerskirchen zu realisieren. Dieser Bitte kam das Straßenverkehrsamt gern nach und hat in Zusammenarbeit mit der Meldebehörde die Voraussetzungen dazu geschaffen.

Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts in Rommerskirchen wurden vom Straßenverkehrsamt geschult. Mit Kreissiegel bescheinigen sie direkt in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Anschriftenänderung und erheben die anfallenden Gebühren in Höhe von 10,80 Euro. Für diesen Service sind zusätzlich nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein gültiger Personalausweis mitzubringen.

Über ein vom Rhein-Kreis Neuss bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilen die Gemeindemitarbeiter die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Gebühreneinnahmen teilt sich der Kreis mit der Gemeinde.

Gesetzlich noch nicht möglich ist derzeit die Ummeldung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde, wenn der Fahrzeughalter von außerhalb des Kreises nach Rommerskirchen zieht. Hier muss die Ummeldung weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen. Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten das Bürgerbüro der Gemeinde Rommerskirchen (Rufnummer 0 21 83/8 00 58), das Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0 21 31/928 90 90).

Beitrag drucken
Anzeigen