(Foto: privat)
Anzeige

Krefeld. Unter dem Motto “Betriebsräte kämpfen für gute Arbeit – Damit Du nicht zu kurz kommst!” rufen die Gewerkschaften alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf, die vom 01. März 2018 bis 31. Mai 2018 stattfinden. „Betriebsräte zu wählen ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Eine demokratische und zukunftsfähige Wirtschaft ist nur mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten möglich”, erklärt der Krefelder DGB-Vorsitzende Philipp Einfalt.

In jedem Fall profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. “Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte. Die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen ist in solchen Betrieben kleiner“, so Andreas Kloos, Betriebsrat bei alimex in Willich. Auch Arbeitgeber profitieren von Betriebsräten. Nach einer Untersuchung der Universität Trier ist in Betrieben mit Betriebsrat die Produktivität, je nach Branche und Betriebsgröße, zwischen 9 und 30 Prozent höher.

“Betriebsräte sind auch ein wichtiger Faktor, wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät. Ohne Anhörung des Betriebsrates sind Kündigungen unwirksam – und bei Sozialplänen ist seine Zustimmung erforderlich”, so Thomas Högel, Betriebsrat bei Lanxess in Uerdingen.

Gewerkschaften helfen bei der Etablierung von Betriebsräten; letztere sind jedoch nicht notwendigerweise auch gewerkschaftlich organisiert. „Betriebsräte sind gesetzliche, keine gewerkschaftlichen Organe”, so Ralf Claessen, Geschäftsführer der IG Metall Krefeld. „Und das hat Auswirkungen.“ Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, dem droht gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz im Extremfall sogar ein Jahr Haft. Bei den letzten Betriebsratswahlen 2014 lag die Wahlbeteiligung bei 79 %. Die Gewerkschaften haben sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl auf jeden Fall zu erhöhen.

 

Fakten zur Betriebsratswahl:
In Betrieben ab 5 Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dürfen nach 3 Monaten Überlassung wählen. Seit 2013 zählen sie bei der Größe des Betriebsrates mit. Kandidieren darf, darf wer mindestens sechs Monate im Betrieb ist.

Beitrag drucken
Anzeige