Ulrich Ernst (l.) und Wilfried Cleven (Foto: Claudia Pauli)
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Mülheim. Von den Sparmaßnahmen, welche die Stadt Mülheim an der Ruhr vornehmen muss, um vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der dritten Stufe des Stärkungspaktes bis zum Jahr 2022 insgesamt 160 Mio. Euro zur Haushaltskonsolidierung zu erhalten, ist auch der Sportbereich betroffen: Der Rat der Stadt beschloss Ende vergangenen Jahres mehrheitlich, ab dem 1. Januar 2019 die Nutzungsgebühren für städtische Sportstätten zu erhöhen. Die entsprechende Gebührensatzung soll im April oder Mai dieses Jahres vom Rat der Stadt verabschiedet werden.

Um den Vertretern der dem Mülheimer Sportbund (MSB) angeschlossenen Vereine ausführlich die Hintergründe dieser Maßnahme sowie die konkreten Auswirkungen zu erläutern und ihnen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu der Thematik zu stellen, luden der MSB-Vorsitzende Wilfried Cleven und Martina Ellerwald, die Leiterin des Mülheimer SportService (MSS), die rund 150 Vereine für Anfang Februar zu einer Informationsveranstaltung ein. Neben Wilfried Cleven und Martina Ellerwald standen dabei Ulrich Ernst, der Dezernent für Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur der Stadt Mülheim an der Ruhr, und Ralf Wind, stellvertretender Leiter des MSS und hauptverantwortlich für das Management der städtischen Sportanlagen, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Nutzungsgebühren für Vereine, die städtische Turn- bzw. Sporthallen und Sportplätze in Anspruch nehmen, sollen ab 2019 für alle Nutzungsstunden erhoben werden. Damit würde die Stadt Mülheim an der Ruhr jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. 112.000,- Euro generieren. Ob die Sportstätte für das Training oder für einen Wettkampf genutzt wird, soll dann keinen Unterschied mehr machen: Der pro Stunde fällige Betrag wäre ab 2019 identisch. Während im Übungsbetrieb derzeit erst ab 20.00 Uhr Gebühren anfallen, gelten für Veranstaltungen, also z. B. für die Meisterschaftsspiele, schon seit einigen Jahren Gebühren in unterschiedlicher Höhe für den ganzen Tag.
Wie der MSB-Vorsitzende Wilfried Cleven betonte, werde die beschlossene Gebührenerhöhung „eine gangbare Lösung sein, um größeren Schaden zu vermeiden”. Schließlich, so der Beigeordnete Ulrich Ernst, habe die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Jahr 2017 insgesamt sogar fünf Sparmaßnahmen im Sportbereich vorgeschlagen. Wenn diese allesamt, noch dazu 1:1, umgesetzt worden wären, hätte dies für die Vereine noch weitaus gravierendere Einschnitte bedeutet. „Es wäre z. B. fatal geworden, wenn die Betriebskostenbeihilfe für Vereine mit eigenen Sportanlagen gestrichen worden wäre”, so MSS-Leiterin Martina Ellerwald.

Vier der vorgeschlagenen Sparmaßnahmen hatte der Rat der Stadt Mülheim bereits im Oktober vergangenen Jahres – überwiegend einstimmig – abgelehnt. Nur eine von der GPA empfohlene Maßnahme wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dies allerdings abweichend vom Vorschlag der GPA: Dieser sah die Gebührenpflicht für alle Nutzungszeiten außerhalb des Schulsports vor und gleichzeitig die Erhöhung der bisherigen Nutzungsgebühren für die Sportstätten um 50 %. Dies hätte für die Stadt Mülheim jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 262.000,- Euro bedeutet. Zudem sollte die Umsetzung bereits ab dem 1. Januar 2018 erfolgen.

„Der getroffene Beschluss sieht somit nicht nur eine deutlich moderatere Gebührenerhöhung als die von der GPA empfohlene vor, sondern sie bietet den Vereinen auch die Möglichkeit, sich im Laufe dieses Jahres – ggf. mit Beitragsanpassungen – auf diese einzustellen”, erläuterte Martina Ellerwald.
„Wir brauchen im Sport weiterhin den Mut, den Teamgeist und die Solidarität, die wir bislang hatten”, appellierte der MSB-Vorsitzende Wilfried Cleven an die Vereinsvertreter, die Neuerungen als unerlässlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung anzuerkennen.

Brachten zu Beginn der Informationsveranstaltung einige Vereinsvertreter deutlich zum Ausdruck, dass sie der Gebührenerhöhung ablehnend gegenüberstehen und vor allem große Befürchtungen hegen, die Mehrausgaben nicht stemmen zu können, zeigten andere Vereine im Verlauf des Abends zunehmend Verständnis für die beschlossene Maßnahme.

Denn: Die erhöhten Gebühren für die städtischen Sportstätten haben, wie die Verantwortlichen der öffentlichen Sportverwaltung und der Sportselbstverwaltung erläuterten, für den Sport auch den Vorteil, dass mit dem erhöhten Vorsteuerüberschuss die Betriebskosten der geplanten neuen Dreifach-Sporthalle an der Südstraße gedeckt werden können. Von den aus dem Neubau resultierenden, zusätzlichen Hallenzeiten in Mülheim wiederum werden etliche Vereine profitieren.

„Außerdem darf nicht vergessen werden, was in den Vereinen 365 Tage im Jahr ehrenamtlich geleistet wird. Die Vereine sollten sich nicht unter Wert verkaufen. Mit Verweis auf die enorme Eigenleistung ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags in jedem Fall zu rechtfertigen”, so Wilfried Cleven.

Abschließend betonte der MSB-Vorsitzende, dass als Grundlage für politische Beratungen in diesem Jahr die Struktur der Sportbeihilfen überprüft werden müsste, um vorhandene unterschiedliche Belastungen der Vereine, die eigene Sportanlagen mit hohem Kostenaufwand unterhalten müssen, im Gegensatz zu solchen, die ausschließlich städtische Anlagen nutzen, auszugleichen.

Konkrete Zahlen, was die Gebührenerhöhung für den jeweiligen Verein bedeutet, wird der MSS den Vereinen in Kürze schriftlich mitteilen.

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