Landrat Hans Jürgen Petrauschke (r.), Bürgermeister Harald Zillikens (2. v. l.), Projektleiter Jürgen Brings und Horst von Werden vom Kreis sowie Andrea Peters, Marion Krahwinkel und Claudia Willkomm hatten den neuen Bürgerservice im Jüchener Rathaus vorgestellt (Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss/Jüchen. Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Jüchen oder innerhalb der Gemeinde umzieht, kann seit dem 1. November im Rathaus gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Und dieser Service kommt glänzend an. Bisher haben schon 75 Bürgerinnen und Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wie eine erste Zwischenbilanz zeigt.

Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Im Rahmen eines Pilotprojekts hatten der Rhein-Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Bürgermeister Harald Zillikens hat die Anfrage des Kreises sofort aufgegriffen und die Voraussetzungen im Rathaus geschaffen: „Was vorher zwei Behördengänge erforderte, erledigen wir jetzt zusammen in wenigen Minuten im Rathaus.“

Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist dies nur ein erster Schritt: „Wir müssen durch Kooperationen und Verschlanken der Prozesse Verwaltungshandeln noch effizienter und bürgerfreundlicher gestalten. Die Digitalisierung hilft uns dabei. Nach Jüchen werde ich allen Bürgermeistern im Kreis eine solche Vereinbarung anbieten.“

Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts in Jüchen wurden vom Straßenverkehrsamt geschult. Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilen die Gemeindebediensteten die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Gebühreneinnahmen teilt der Kreis zur Hälfte mit der Gemeinde.

Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten das Bürgerbüro der Gemeinde Jüchen (Rufnummer 0 21 65/91 50) sowie das Bürger-Servicecenter (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0 21 31/928 90 90) des Rhein-Kreises Neuss.

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