Auf dem Friedhof „Am Westwall“ in Orsoy wurde eine wilde Grünschnittablagerung aus Grünabfällen aus privaten Gärten angehäuft (Foto: privat)
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Rheinberg. Es sollte selbstverständlich sein, dass Grünabfälle aus privaten Gärten nicht über Abfallcontainer auf Friedhöfen entsorgt werden und schon gar nicht wild abgelegt werden.

Der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rheinberg, der mit der Pflege der Rheinberger Friedhöfe beauftragt ist, musste leider feststellen, dass sich auf dem Friedhof „Am Westwall“ in Orsoy eine wilde Grünschnittablagerung aus Grünabfällen aus privaten Gärten angehäuft hat.

Die Entsorgung von Abfällen auf Friedhöfen, die nicht bei der Pflege und Unterhaltung einer Grabstelle anfallen, ist nach der gültigen Friedhofssatzung untersagt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Der Dienstleistungsbetrieb möchte sein Hauptaugenmerk aber nicht auf Kontrollen und Ahndung legen, sondern an die Einsicht der Menschen, die aktuell ihren Müll dort entsorgen, appellieren.

Von der Missachtung der Würde des Friedhofs einmal ganz abgesehen, hat die illegale Entsorgung auch finanzielle Folgen. Eine falsche Abfallentsorgung auf den Friedhöfen führt zu erhöhten Entsorgungskosten, die sich wiederum in den Abfallgebühren niederschlagen.

Wie werde ich meinen Grünschnitt los fragen Sie sich? Schauen Sie in den Abfallkalender, dort finden Sie alle wichtigen Informationen oder informieren Sie sich über die homepage der Stadt Rheinberg (Abfallservice). Gerne berät Sie die Abfallberatung der Stadt Rheinberg, wenn Sie weitere Fragen haben.

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