55 öffentlich geförderte Wohnungen sollen in einem Neubau an der Rheinberger Straße entstehen, 17 im sanierten Rathaus Utfort (Foto: Zumwinkel/Bellinger)
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Moers. Im Herbst könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sein, um das „Horten-Areal“ an der Homberger Straße bebauen zu können. Entsprechende Beschlüsse hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (ASPU) am Donnerstag, 22. Juni, einstimmig gefasst. In der Sitzung haben Vertreter des Projektentwicklers Dereco den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Barrierefreie Wohnungen, 800 Quadratmeter Gewerbe im Erdgeschoss und ein Hotel mit bis zu 140 Zimmern auf dem gegenüberliegenden Schotterparkplatz sollen hier entstehen. Noch in diesem Jahr will das Unternehmen einen Bauantrag bei der Stadt einreichen.

E-Center und Rathaus Utfort
Für ein weiteres Großprojekt haben die ASPU-Mitglieder eine wichtige Weiche gestellt. Der Bebauungsplan für ein neues Nahversorgungszentrum in Utfort u. a. mit einem E-Center kann noch vor den Sommerferien öffentlich ausgelegt werden. Zuvor war ein Verkehrsgutachten vorgelegt worden. Demnach kann der Verkehr durch umfangreiche Änderungen der Ampelschaltungen abgewickelt werden. Auch für das „Rathaus Utfort“ gab es ein einstimmiges Votum. Das historische Gebäude an der Rheinberger Straße wird von der Unternehmensgruppe Zumwinkel saniert. Hier entstehen 17 Wohnungen; 55 weitere sind in einem Neubau geplant. Alle sind öffentlich gefördert. Der Park und der Spielplatz werden öffentlich zugänglich sein.

Tempo-30-Test erfolgreich abgeschlossen
Ein positives Zwischenfazit ihres Tempo-30-Versuchs auf Hauptverkehrsstrecken von Mai 2016 bis Mai 2017 hat die Verwaltung gezogen. Ein Jahr hat sie getestet, wie sich die Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf Anwohner und die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer auswirkt. Die ersten Ergebnisse: Die meisten Autofahrer gingen tatsächlich vom Gas, um zwei bis acht Stundenkilometer. Die Fahrer wichen auch nicht auf Nebenstrecken aus. Allerdings kann die Begrenzung nicht dauerhaft eingeführt werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 30 nur an besonderen Gefahrenstellen oder schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vor. Die Ergebnisse werden noch weiter ausgewertet und sollen danach über die Spitzenverbände in die Landespolitik eingebracht werden.

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