Jochen Hartmann (l.) und Frank Blum, Stadtverordnete des BAMH (Fotos: privat)
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Mülheim. Mit Verwunderung hat die BAMH-Fraktion die Berichterstattung zum Kinderhort Richard–Wagner-Straße zur Kenntnis genommen.

Dazu Fraktionschef Jochen Hartmann: “Von einem vertraglichen Sonderkündigungsrecht, wie jetzt von der SPD behauptet, war während der fast einstündigen Diskussion im Rat nie die Rede.” Sollte es ein solches geben, dann hätte nach Meinung der BAMH der Dezernent Ulrich Ernst wesentliche Informationen zurückgehalten und damit seine Aufklärungspflicht gegenüber den Ratsmitgliedern verletzt. “Ich kann auch nur dringend davor warnen, nachträglich an dem Mietvertrag zu ‚basteln‘. Das könnte unter Umständen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben”, so Hartmann weiter.

Der BAMH Stadtverordnete Frank Blum assistierte: „Entgegen den Behauptungen der SPD, ging es uns auch nicht darum, einem SPD gesteuerten Verein ‚eins auszuwischen‘. Die BAMH-Fraktion hat sich bei ihrer Entscheidung ausschließlich am Wohl der Eltern und Kinder sowie der Interessen der Stadt orientiert.“ Man habe in der Diskussion den Eindruck gewinnen müssen, dass die SPD-Fraktion mehr die Interessen ihres Vereins im Blick gehabt habe.

Dazu erinnerte Hartmann an die Worte der Ex Ministerpräsidentin Kraft: „’Kein Kind zurücklassen’ habe wenige Wochen nach der krachenden Wahlniederlage wohl für die SPD keine Bedeutung mehr. Sie handele eher nach dem Trump’schen Motto ‘You’re fired’.”

Frank Blum ist weiter erstaunt über das Verhalten der SPD: „Wir haben sogar den Vorschlag gemacht, dass die Stadt die Feuerschutztreppe am Wenderfeld leihweise dem Verein zur Verfügung stellt. Dann hätte der Verein nur den Abbau und den Aufbau bezahlen müssen. Das wäre eine sachorientierte Lösung, und zwar unabhängig vom Eigentümer.“ Darauf sei die SPD nicht eingegangen.

Die BAMH–Fraktion kündigte an, den anderen Fraktionen einen Antrag vorzuschlagen, nachdem in jeder Sitzung des JHA ein Bericht über den Stand der Verhandlungen und der Umbaumaßnahmen seitens der Verwaltung gegeben werde. Außerdem wolle man die Zurverfügungstellung des Mietvertrages an die Fraktionen und Gruppen sowie die „Einzelkämpfer“ für den Hauptauschuss beantragen.

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