Der bisherige Superintendent Pfarrer Gerald Hillebrand (Foto: Andreas Köhring)
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Mülheim. Pfarrer Gerald Hillebrand wählten die Synodalen des Kirchenkreises An der Ruhr zum neuen Superintendenten des Kirchenkreises An der Ruhr. Er wird für die verbleibende Amtszeit bis 2020 Nachfolger von Pfarrer Helmut Hitzbleck, der in den Ruhestand eingetreten ist. Assessorin bleibt Pfarrerin Dagmar Tietsch-Lipski.

Außerdem beschloss die Kreissynode für das Amt der Assessorin eine Entlastung im Stellenumfang von 25 Prozent einzurichten. Das bedeutet, dass die Assessorin im beschlossenen Umfang in ihrer Kirchengemeinde vertreten werden wird.

Der neue Superintendent Pfarrer Gerald Hillebrand ist seit 1993 in der Kirchengemeinde Broich, seit der Gemeindefusion Broich-Saarn, tätig. Als Diakoniepfarrer des Kirchenkreises ist der 60-Jährige Theologe auch Mitglied im Kuratorium und in der Geschäftsleitung des Diakonischen Werkes. Nebenamtlich unterrichtet er als Dozent für Berufsethik am Fachseminar für Altenpflege der Theodor-Fliedner-Stiftung. „Kirche hat keine selbstverständliche Position in der Gesellschaft mehr“, sagte er bei seiner Vorstellung vor der Mülheimer Kreissynode. „Wir bleiben nur handlungsfähig, wenn wir uns als Gemeinschaft im Glauben verstehen. Wir müssen den Austausch untereinander stärken und die Kommunikation zwischen den kirchlichen Ebenen verbessern.“ Auch die Bedeutung der ökumenischen Zusammenarbeit und der Rolle der Kirche in der Gesellschaft hob er hervor. „Wir müssen uns klar und pointiert in sozialen Fragen äußern. Wir sind gefordert, Partei zu ergreifen für diejenigen, für die Jesus auch Partei ergriffen hat“, so Pfarrer Hillebrand. Er wird am Samstag, 1. Juli, 15 Uhr, in einem Gottesdienst in der Petrikirche durch Präses Manfred Rekowski in seinen Dienst als Superintendent eingeführt.

Ein weiterer Beschluss der Kreissynode betraf die künftige Höhe der Umlagefinanzierung des Kirchenkreises. Sie wurde auf 11,6 Prozent festgelegt. Der Beschluss wurde nötig, da die Höhe der Umlage zuletzt befristet beschlossen worden war. Die Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland haben keine eigene Kirchensteuerhoheit und werden daher in einem internen Umlageverfahren durch die Gemeinden finanziert.

Stichwort: Superintendent

Der Superintendent / die Superintendentin ist oberster Repräsentant eines jeden Kirchenkreises. Er bzw. sie leitet die Kreissynode und sitzt dem Kreissynodalvorstand (KSV) vor, der den Kirchenkreis zwischen den Tagungen der Kreissynode leitet. Der / die Superintendent/in ist verantwortlich für die Arbeit der kreiskirchlichen Einrichtungen und Dienste und führt Aufsicht über die Kirchengemeinden und Presbyterien. Der Assessor ist Stellvertreter des Superintendenten. Die reguläre Amtszeit der Superintendent/innen in der Evangelischen Kirche im Rheinland beträgt acht Jahre.

Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament”, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 47.000 Gemeindeglieder.

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