(Symbolfoto)
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Krefeld. Am 3. April wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut an einem Bienenstandort im Stadtgebiet Krefeld (Ortsteil Benrad) amtlich festgestellt. Die Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird entsprechend staatlich bekämpft. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar, der Verzehr von Honig ist unbedenklich. Die Amerikanische Faulbrut ist eine für die Bienen gefährliche, bakterielle Erkrankung des Bienenvolkes. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen somit die Infektionskette fort.

Um den betroffenen Bienenstandort wurde ein Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer gebildet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Krefeld veröffentlicht und kann auf der Internetseite www.krefeld.de eingesehen werden. Innerhalb des Sperrbezirks gelten für alle Bienenhalter im Wesentlichen folgende Verhaltensregeln: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, ist von dieser Regel ausgenommen. Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Jeder Bienenhalter hat seinen Bestand, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich schriftlich beim Veterinäramt der Stadt Krefeld anzuzeigen. Weitere Regelungen, insbesondere hinsichtlich der durchzuführenden amtstierärztlichen Untersuchungen, sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

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