Der Löschzug Schwafheim lädt am 15. April zum Osterfeuer ein (Foto: Löschzug Schwafheim)
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Kreis Wesel/Oberhausen. Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 m) und zu Straßen und Bahnlinien (50 m). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 m breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte.

Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden darf. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und grundsätzlich nicht der preiswerten Müllentsorgung, was deshalb auch strafbar ist. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch Paletten, Schalbretter usw.) Altreifen und ähnliches. Grundsätzlich können zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, um eventuell darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Damit es nicht zu unnötigen Feuerwehreinsätzen kommt, teilen die Ordnungsämter den Feuerwehrleitstellen mit, wo, wann und von wem Osterfeuer gemacht werden. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.

Folgende Regeln sollten allerdings beachtet werden:

  • Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden;
  • Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden;
  • Das Feuer ist von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen;
  • Zu brennbaren Gegenständen im Umfeld des Feuers ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten;
  • Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen;
  • Die Glut muss abgelöscht und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden.
  • Für Notfälle sollten Löschmittel (Wasser oder Feuerlöscher) bereitgestellt werden. Sollte das Feuer dennoch außer Kontrolle geraten, sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen.

Oberhausen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Osterfeuern von Karsamstag bis Ostermontag grundsätzlich untersagt ist. Nur wenn der Zweck des Feuers eindeutig und zweifelsfrei als öffentliches Osterfeuer ausschließlich dem Brauchtum dient, richtet sich seine Zulässigkeit nach § 7 Lan­desimmissionsschutzgesetz. Ein Osterfeuer dient dann der Brauchtumspflege, wenn es von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemein­schaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (nicht ausreichend ist die öffentliche Ankündigung) für jedermann zugänglich ist. In dieser Konstellation stellt das Gemeinschaftserlebnis den besonderen Sinnbezug des Osterfeuers her oder fördert ihn zumindest. Brauchtumspflege ist danach im Sinne einer öffentlichen, im Gemeinschaftsleben des Umfeldes (Viertel, Stadtteil, Stadt etc.) verankerten Veranstaltung zu verstehen. Diese Osterfeuer müssen nicht extra angemeldet werden.

Weitere Informationen über Brandgefahren, Brandrauch und Rauchmelder erteilt die Berufsfeuerwehr unter der Rufnummer 85 85 – 1 (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz).

Dinslaken. Brauchtumsfeuer zu Ostern müssen bei der kommunalen Ordnungsbehörde bis Ende März online oder schriftlich angemeldet werden. Vordrucke liegen in den Bürgerbüros aus, ebenso Merkblätter mit den wichtigsten Regeln. Wenn das Osterfeuer nicht untersagt wird, gilt es als genehmigt. Wichtig: Dritte dürfen nicht durch das Abbrennen belästigt werden, auf die Rauchentwicklung ist zu achten, und das Feuer muss für jeden zugänglich sein. Zündeln dürfen die Bürger inklusive Ostersamstag nur an einem der Tage.

Moers. Die Anzeige von Osterfeuern ist bis spätestens Freitag, 31. März, beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers möglich; der Anzeigebogen muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Verwaltung eingegangen sein. Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten, eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig, die bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben müssen.

Das Anzeigeformular und ein Merkblatt zu dem Thema sind auf der Startseite von www.moers.de zu finden. Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeitenden des Fachdienstes Ordnung unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-985. Das ausgefüllte Anzeigeformular geht per Post an die Stadt Moers, Fachdienst Ordnung, Rathausplatz 1, 47441 Moers, wahlweise per E-Mail an
uwe.eller@moers.de oder per Telefax an die Nummer 0 28 41 / 201-16638.

Xanten. Die Stadt Xanten weist auf die bestehende Anmeldepflicht von Osterfeuern hin. Bis Dienstag, den 11. April 2017 können entsprechende Brauchtumsfeuer unter Angabe der genauen Örtlichkeit bei Herrn Timm unter der Telefonnummer 772-256 oder per Mail unter ordnung@rathaus-xanten.de angemeldet werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseit der Stadt unter www.rathaus-xanten.de/osterfeuer zu erfahren.

Neukirchen-Vluyn. Das Abbrennen eines Osterfeuers bedarf der vorherigen Anmeldung beim Ordnungsamt – darauf weist die Stadt hin. Wer in diesem Jahr in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer durchführen möchte, muss dies schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bis spätestens Dienstag, den 11.04.2017, beim Bürgerbüro der Stadt oder online anmelden.

Das Formular finden Interessierte auf der Internetseite www.neukirchen-vluyn.de in der Rubrik Stadt und Rathaus, in den Unterrubriken Bürgerservice, Formulare, Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es ist natürlich auch im Bürgerbüro erhältlich.

Alpen. Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) ist der Gemeinde Alpen, Fachbereich Ordnung, spätestens 2 Wochen vor der Durchführung unter Rückgabe eines im Rathaus erhältlichen Erklärungsvordrucks anzuzeigen. Weitere telefonische Auskünfte erhalten sie unter den nachfolgenden Rufnummern: Tel. 02802 912 – 0 oder – 555.

Es werden grundsätzlich Osterfeuer nur in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag zugelassen und an diesen Tagen auch nur ab den späten Nachmittagsstunden. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.

Trotz eindringlicher Hinweise der Verwaltung konnte in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt werden, dass Osterfeuer nicht angemeldet bzw. nicht ordnungsgemäß genutzt werden.

Der Fachbereich Ordnung der Gemeinde Alpen behält sich vor, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Bei festgestellten, bzw. bei gemeldeten Verstößen gegen die Abfallbestimmungen und das Landesimmissionsschutzgesetz sowie gegen die “Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Alpen”, können die verantwortlichen Personen/Veranstalter mit einem Bußgeld belegt werden.

Löschzug Schwafheim lädt am 15. April zum Osterfeuer ein

Moers. Zum traditionellen Osterfeuer lädt die Feuerwehr Moers Löschzug 5 Schwafheim am Samstag, 15. April, auf das Gelände am Gerätehaus (Düsseldorfer Straße 270) ein. Zur Einstimmung starten die Blauröcke ab 17 Uhr mit dem Verkauf von Kaltgetränken und leckeren Speisen vom Grill. Zur Abenddämmerung wird das Osterfeuer entzündet. Der Eintritt ist frei. Die Kameradinnen und Kameraden des Löschzugs würden sich über mindestens so viele fröhliche Besucher freuen wie im Vorjahr. Die Feuerwehr Schwafheim veranstaltet in diesem Jahr das 21. Osterfeuer.

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