Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesie am Malteser Krankenhaus St. Josefshospital (Foto: privat)
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Krefeld. Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen.

Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesie am Malteser Krankenhaus St. Josefshospital berichtet in ihrem Vortrag über die übliche Form der Patientenverfügung und deren rechtliche Verbindlichkeit. Zudem weist sie auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hin. Außerdem erklärt sie die Notwendigkeit und rechtliche Relevanz von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Der Vortrag findet am Mittwoch, den 29.03.2017 um 18.00 Uhr in der Cafeteria des Malteser Krankenhauses St. Josefshospital statt. Anmeldungen und weitere Informationen gibt es bei Ulrike Schäfer unter Telefon: 02151/452–396; Telefax: 02151/452–352.

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