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Karte des Sperr- und Beobachtungsgebiets (Kreis Wesel)

Kreis Wesel. Der in der letzten Woche noch als verdächtig eingestufte Bussard aus der Straße Lindenberg in Wesel-Diersfordt trug das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (Vogelgrippe). Das bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut am Dienstag, 6. Dezember dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel.

Ein Sperber, der zeitgleich am 26. November im Außenbereich von Wesel-Bislich, in der Böckerschen Straße, verendet aufgefunden worden war, hat sich ebenfalls als Träger eines hochpathogenen Influenzavirus vom Typ H5 herausgestellt. Beide Fundorte liegen so dicht aneinander, dass ein gemeinsamer Sperrbezirk und ein gemeinsames Beobachtungsgebiet eingerichtet werden.
 
Von den Restriktionsmaßnahmen sind die westlichen Gebiete der Stadt Wesel betroffen, davon rechtsrheinisch Bislich und Diersfordt einschließlich der dazugehörigen Seen und dem Diersfordter Wald, sowie Flüren mit Auesee, linksrheinisch Teile des Naturschutzgebietes Bislicher Insel. Hinzu kommt linksrheinisch das Xantener Rheinvorland im Bereich Lüttingen und Wardt. Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet liegen insgesamt 57 Geflügelhaltungen mit ca. 26.000 Stück Geflügel, darunter zwei größere Putenhaltungen.

Die wesentlichen Schutzmaßnahmen bestehen in Zutrittsbeschränkungen und verstärkten Hygienemaßnahmen. Insbesondere dürfen Geflügelbestände nur in geeigneter Schutzkleidung betreten werden, um einen Viruseintrag von außen zu vermeiden. Die Betriebe im Sperrbezirk werden in den nächsten Tagen von Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung aufgesucht und tierärztlich klinisch untersucht. Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel mit den konkreten Regelungen wird heute veröffentlicht und tritt am Mittwoch, 7. Dezember, in Kraft. Insgesamt zeigen die nunmehr drei bestätigten Fälle im Kreis Wesel, dass in der nächsten Zeit links- wie rechtsrheinisch im Wildvogelrastgebiet am Unteren Niederrhein ein erhöhtes Risiko für Geflügelhaltungen besteht und die von der Kreisverwaltung vorsorglich verhängten Aufstallungsanordnungen gerechtfertigt sind.

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