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Krefeld. Vor mittlerweile fünfeinhalb Jahren hat die Stadtverwaltung im Seidenweberhaus (Eingang St.-Anton-Straße) in Abstimmung mit dem Jobcenter Krefeld eine zentrale Anlaufstelle für den vom Gesetzgeber damals neu geschaffenen Bereich „Bildung und Teilhabe (BuT)“ eingerichtet.

Seitdem sorgen hier zwölf städtische Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales dafür, die BuT-Leistungen bekannt zu machen. Möglichst viele Anspruchsberechtigte sollen den Weg in den Servicebereich finden, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Antrag auf die Leistung zu stellen. Im Interview berichtet Birgit Wolters, Mitarbeiterin der BuT-Servicestelle, über die Arbeit des Teams und die Chancen, die Bildung und Teilhabe den berechtigten Familien bietet. 

 

Als eine der ersten Kommunen hat Krefeld eine zentrale Servicestelle für Bildung und Teilhabe eingerichtet. Hat sich rückblickend dieses Vorgehen bewährt? 

Birgit Wolters: Ja, auf jeden Fall. Gerade die Beratung und Bearbeitung aus einer Hand haben sich bewährt. Von Anfang an gab es eindeutige und feste Ansprechpartner für alle Beteiligten und damit kaum Reibungsverluste. Wir konnten von einer zentralen Stelle aus ein Netzwerk aufbauen mit den beteiligten Partnern wie Schulen, Kitas, Vereinen und beratenden Organisationen und koordinieren es von hier aus. Das System funktioniert in Krefeld so gut, dass uns regelmäßig Kollegen aus anderen Kommunen besuchen, um sich unsere Arbeit hier vor Ort anzuschauen. Da in persönlichen Vorsprachen in der Servicestelle im Vorfeld bereits intensive Beratungen stattfinden, gibt es nahezu keine Ablehnungen. Mittlerweile haben über 13 600 Berechtigte mindestens eine Leistung aus dem BuTPaket beantragt und wir konnten mehr als 55 600 Anträge bewilligen. 

 

Welche Komponenten beinhaltet das BuT-Paket und wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen? 

Birgit Wolters: Der Gesetzgeber hat das BuT-Paket ins Leben gerufen, um den Mehrbedarf abzudecken, den Kinder und Jugendliche über den Regelbedarf hinaus haben. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen. Die Angebote des BuT-Pakets reichen von ein- oder mehrtägigen Fahrten von Schulen und Kitas, einem jährlichen Schulbedarfspaket (Kinder aus dem SGB II-Bezug erhalten die Leistung vom Jobcenter), Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas oder bei einer Tagespflegemutter bis hin zur Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit – letzteres nur bis zum 18. Lebensjahr. Dabei gehen die Zahlungen aus dem BuT-Paket in der Regel direkt an Dritte wie Vereine, Schulen oder Caterer. Unser Team im Seidenweberhaus steht während der Sprechzeiten – montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie dienstags von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr – zur Verfügung, um Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Möglichkeiten des Bildungspakets zu beantworten. 

 

Können Sie am Beispiel eines zwölfjährigen Gymnasiasten, dessen Familie Wohngeld bezieht, darstellen, welche BuT-Leistungen er im Schuljahr 2016/2017 in Anspruch nehmen kann? 

Birgit Wolters: Der Schüler hat zunächst einmal einen Anspruch auf das Schulbedarfspaket, das heißt, die Familie erhält im August 70 Euro und weitere 30 Euro im Februar für Schulmittel wie Hefte, Schnellhefter oder Stifte. Wenn das Gymnasium ein gemeinsames Mittagessen anbietet, erfolgt eine Bezuschussung hierfür. Die Kosten für eine Klassenfahrt können wir komplett aus BuT-Mitteln bezahlen. Wir übernehmen die Beförderungskosten für das ermäßigte Schokoticket bis auf einen Eigenanteil von fünf Euro. Sollte der Schüler eine Nachhilfe benötigen, gibt es aus den BuT-Mitteln einen Zuschuss für eine entsprechende außerschulische Förderung durch Lehrer, gewerbliche oder private Anbieter. Auch kostenaufwendigere Nachhilfen bei Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche können wir im geprüften Einzelfall übernehmen. Dem Jugendlichen stehen außerdem monatlich zehn Euro zu für die Mitgliedschaft in einem Verein aus den Bereichen Spiel, Sport oder Kultur oder für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit. Da die „Laufzeit“ automatisch mit Beantragung einer der Leistungen aus dem BuTPaket beginnt, ist es möglich, dass für diesen Bereich bereits Gelder angespart wurden. 

 

Wie erreichen Sie die Krefelder mit Ihren Angeboten?  

Birgit Wolters: Im Gegensatz zu vielen anderen öffentlichen Leistungen haben wir bei der Verwendung der BuT-Mittel einen klaren gesetzlichen Auftrag, aktiv auf die Menschen zuzugehen und ihnen die Leistungen anzubieten. Durch eine offensive Informationsarbeit ist es uns im Laufe der Jahre gelungen, immer mehr Antragsberechtigte zu erreichen. Wir richten viele Informationsveranstaltungen in Schulen, Kitas, Beratungsstellen, Vereinen und sozialen Einrichtungen aus. Vor allem mit den Schulen arbeiten wir besonders eng zusammen, wenn es um die Kostenübernahme der Mittagsverpflegung oder Klassenfahrten geht. Durch das extrem vereinfachte Antragsverfahren, das wir mit den Schulen entwickelt haben, ist die Anzahl der Anträge in diesem Bereich am höchsten. Zu einer steigenden Akzeptanz hat außerdem die Vernetzung von Anbietern und Berechtigten auf www.krefeld.de/bildungspaket geführt. Dort präsentieren Anbieter ihre Leistungen untergliedert in die Bereiche Ausbildung, Sprache, Sport, Tanzen, Freizeit und Ferien, Kultur und Lernförderung. Interessierte können nach Angeboten suchen. 

 

Es gibt etliche Projekte, die Sie aus den sogenannten Restmitteln der Bildung und Teilhabe fördern. Welche Organisationen beziehungsweise welche Maßnahmen profitieren aktuell davon? 

Birgit Wolters: Für den Einsatz der sogenannten Restmittel arbeiten wir eng zusammen mit städtischen Fachbereichen und anderen Institutionen, zum Beispiel Jugendeinrichtungen, Kommunales Integrationszentrum, Volkshochschule, Bürgerinitiative Rund um St. Josef, Mediothek, Umweltzentrum, Kulturfabrik, Stadtsportbund und Musikschule. Zahlreiche Projekte konnten wir bislang und auch weiterhin finanzieren. Exemplarisch zu nennen sind hierbei Projekte im Offenen Ganztag der Grundschulen, das „Play it!“-Projekt in der Mediothek, das „Wasserlabor“ für Schulen im Zoo, das Projekt „Speed4 – Wir bewegen Kinder“ oder die „Klasse im Blick“ des Sozialwerks Krefelder Christen. Ein Schwerpunkt wurde in den vergangenen Jahren in der zusätzlichen Sprachförderung für Migranten und Flüchtlinge gesetzt. Zudem wird der Einsatz vieler Fachkräfte in der Schulsozialarbeit an den Krefelder Schulen noch bis zunächst Ende 2017 aus den BuT-Mitteln teilfinanziert. Im Rahmen des BuT-Projekts „Sprachvermittler“ hält die Diakonie Krefeld Dolmetscher vor, die nicht deutschsprachige Menschen zum Beispiel bei Behördengängen oder Elternsprechtagen unterstützen.  

 

InfoKlick: www.krefeld.de/bildung-teilhabe

 

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