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Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden den Haushaltplanentwurf in elektronischer Form ab dem 26. September 2016 auf der Internetseite der Stadt Duisburg (Foto: privat)

Duisburg. Oberbürgermeister Sören Link und Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert bringen in der Sitzung des Rates der Stadt am heutigen Montag den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 einschließlich des seit 2012 fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplans (HSP) ein.

Das Stärkungspaktgesetz verpflichtet alle überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Kommunen zum jährlichen Haushaltsausgleich und gewährt im Gegenzug entsprechende Konsolidierungshilfen. Duisburg gehört als überschuldete Kommune zu den pflichtigen Teilnehmern und erhält deshalb seit dem Jahr 2011 eine jährliche Hilfszahlung von rd. 53 Mio. €. Spätestens ab dem Jahr 2021 müssen die Stärkungspakt-Kommunen den Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe erreichen, bereits im kommenden Jahr wird die Hilfe für Duisburg daher in einem ersten Schritt um 11,1 Mio. € reduziert.

Oberbürgermeister Sören Link freut sich, dass der Haushaltsausgleich bereits zum zweiten Mal in Folge gelungen ist: „Die Einbringung des Haushalts fällt in eine Zeit, in der sich der laufende Haushalt im laufenden Jahr anders entwickelt als geplant. Mit entsprechenden Maßnahmen haben wir sofort gegengesteuert, um den Haushaltausgleich nicht in Gefahr zu bringen. Mein Dank gilt allen, die sich so konstruktiv an dem Prozess beteiligt haben.“ Gleichzeitig warnt er davor, die Hände in den Schoß zu legen: „Wir können nur dann unseren Weg selbst aktiv gestalten, wenn wir unsere Anstrengungen beibehalten, Bund und Land ausreichende Finanzmittel für die auf die Kommunen übertragenen Aufgaben zur Verfügung stellen, wir weiter an der Einwohnerförderung arbeiten und noch mehr Unternehmen nach Duisburg holen“, so Link.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert ergänzt: „Angesichts der Kostenentwicklung gerade im Sozial- und Jugendbereich müssen Bund und Länder endlich Wege finden, wie besonders betroffene Städte wie Duisburg zukünftig dauerhaft und strukturell entlastet werden können und Zukunftsinvestitionen möglich werden.“

Der Haushaltsplan sieht einen Überschuss von 1,1 Mio. EUR vor, womit die Anforderungen des Stärkungspaktes des Landes NRW erfüllt sind. Weitere Einschnitte in das städtische Leistungsangebot, wie sie noch 2015 notwendig waren, konnten somit vermieden werden.

Dabei sieht sich die Stadt derzeit mit enormen finanziellen und personellen Herausforderungen konfrontiert. Zwar kommen in den letzten Monaten weniger Asylsuchende nach Duisburg als in der Vergangenheit, die Unterbringung, Versorgung und vor allem die Integration der in Duisburg lebenden Flüchtlinge sowie der Zuwanderer aus Südost-Europa erfordert allerdings nach wie vor erhebliche Anstrengungen.  Dies gilt umso mehr, weil das Land die Integrationskostenpauschale des Bundes nicht an die Kommunen weiterreichen will. 434 Mio. € jährlich stellt der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2016-2018 zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand plant das Land, diese Mittel zur Entlastung des eigenen Haushalts zu verwenden. „Integration erfolgt vor Ort in den Kindergärten und Schulen dieser Stadt und durch die Betreuung der Menschen im unmittelbaren Gespräch“, verdeutlichen Link und Diemert ihr Unverständnis angesichts der Pläne. „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese Mittel anteilig auch nach Duisburg fließen.“

Am deutlichsten zeigen sich die finanziellen Folgen im Sozial- und Jugendetat. So steigt der städtische Zuschussbedarf allein bei den Sozialleistungen um 3,2% von 225,4 Mio. €  im Jahr 2016 auf 232,6 Mio. € im kommenden Jahr. Bei der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe müssen rund 10,9 Mio. € zusätzlich aufgewendet werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,6% entspricht.

Der überwiegende Teil des höheren Bedarfs entfällt auf die Transferaufwendungen. Von einem Plus in Höhe von 31,8 Mio.€ im Bereich Soziales/Jugend entfallen allein rd.19,2 Mio. € auf die erzieherischen Hilfen, insbesondere für die Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Nur zu einem Teil stehen diesem Mehraufwand auch Mehrerträge gegenüber.

Darüber hinaus ergeben sich auch im Personaletat Aufwandsteigerungen von 6,2 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr, auch hier entfällt der überwiegende Teil auf den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (4,7 Mio. €).

Es ist vor allem der robusten Konjunktur und der positiven Ertragsentwicklung zu verdanken, dass die gestiegenen und weiter steigenden Aufwendungen ohne zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt veranschlagt werden können. So steigen die Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 Mio. € an, nach ersten vorläufigen Berechnungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind für 2017 weitere Verbesserungen in zweistelliger Millionenhöhe in Aussicht gestellt. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt sich positiv, der Haushaltsentwurf sieht hier eine Steigerung zum Vorjahr von 7,1 Mio. € vor. Schließlich entlastet das niedrige Zinsniveau auch weiterhin die städt. Haushaltswirtschaft.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden den Haushaltplanentwurf in elektronischer Form ab dem 26. September 2016 auf der Internetseite der Stadt Duisburg. Wie in den letzten Jahren besteht darüber hinaus im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den Haushaltsplanentwurf 2017 aufbereitet im Internet einzusehen sowie sich zum Haushalt per E-Mail an buergerreferat@stadt-duisburg.de zu äußern.

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