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Mülheim/Essen/Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, unkonventionelles Fracking unter Einsatz gefährlicher Chemikalien wie in den USA zu verbieten und Bohrungen zum Zweck der Forschung nur nach Zustimmung der Länder zu erlauben. Die Erdgasförderung in Deutschland wird durch schärfere Regelungen sauberer.

„Die Gefahren, die das unkonventionelle Fracking gerade in unserem dicht besiedelten Land mit sich bringen muss, machen ein Verbot unabdingbar. Ich freue mich über diesen Erfolg“, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete für Mülheim und Essen, Arno Klare, seine Position. Die von SPD und Union beschlossenen Punkte wurden heute in einem Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Damit wird deutlich, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Für die öffentliche Wasserversorgung wurde erreicht: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Baldeneysee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen bundesweit zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat.

„Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg“, so Klare abschließend.

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