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Oberhausen. “Der Landtag NRW hat am 10. Juni 2016 in namentlicher Abstimmung einen Beschluss gefasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine neue 2,5-Prozent-Klausel in Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung verankert und im Kommunalwahlgesetz entsprechend umgesetzt. Diese 2,5-Prozent-Klausel richtet sich gegen Bürgerbeteiligung. Diese 2,5-Prozent-Klausel richtet sich gegen politische Vielfalt. Diese 2,5-Prozent-Klausel richtet sich nicht gegen einen Einfluss der AfD.

In einer Zeit, in der wir uns für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen, ist dieses Abstimmungsverhalten das absolut falsche Signal. Es ist eine Schwächung der Demokratie und der Bürgerbeteiligung vor Ort. Ein Rat, kommunal gewählt, verliert dadurch an Legitimation und Vielfalt. Ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger werden dadurch aus der kommunalen Politik verdrängt. Ein solcher Beschluss schwächt die Demokratie an der Basis. Der Landtag NRW hat 237 Mitglieder. Die Zustimmung von 158 Abgeordneten zu dem verfassungsändernden Gesetz wurde erreicht. Wie haben die Oberhausener Landtagsabgeordneten abgestimmt? Unser Ratsmitglied Albert Karschti fordert eine aktuelle Stunde für die nächste Ratssitzung, denn ‘Wie haben “unsere” Abgeordneten von der SPD und CDU gestimmt?’

Andrea-Cora Walther, Bürgerliste Oberhausen”

Anmerkung der Redaktion: Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion veröffentlicht keine anonymen Leserbriefe und behält sich Kürzungen vor.

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