Anzeigen

Mülheim/Oberhausen. Mit der im Grundgesetz postulierten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die bundesweit in vielen finanzschwachen Kommunen gefährdet und in etlichen nicht mehr gegeben ist, soll sich noch in diesem Jahr auch der Deutsche Bundesrat befassen. Das forderten am heutigen Mittwoch die Vertreter von 68 Kommunen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte” mit der einstimmigen Verabschiedung ihrer „Mainzer Erklärung 2016″ im Rathaus der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt.

Oberhausens Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras unterstrich in Mainz die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems noch in dieser Legislaturperiode des  Bundestages. „Sie wurde uns über Jahrzehnte versprochen, ist jedoch bis heute ausgeblieben.“ Tsalstras trat beim Treffen des Aktionsbündnisses, dem mittlerweile Kommunen aus acht Bundesländern angehören, für konkrete Bund-Länder-Gespräche unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände ein. Laut Grundgesetz liegt die Finanzverantwortung für die Kommunen nämlich bei den Ländern, obwohl die Städte, Gemeinden und Kreise auch viele Bundesgesetze umsetzen.

Kurz vor der Mainzer Kommunalkonferenz ließ die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft mitteilen, das von ihr geführte Kabinett werde im September im Bundesrat eine entsprechende Debatte beantragen.

Nun hoffen die Bündnismitglieder darauf, dass sich die übrigen Bundesländer dem Votum der nordrhein-westfälischen Landesregierung anschließen. Dazu die beiden Sprecher des Aktionsbündnisses, die ehemalige Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld aus Mülheim und Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis aus Pirmasens: „Das ist ein weiteres  ermutigendes Signal, dass die großen Sorgen der finanzschwachen Kommunen um die Wiedergewinnung ihrer Gestaltungsfähigkeit ernst genommen werden. Wir sind keine Bittsteller, sondern fordern die Bezahlung offener Rechnungen. Unsere Notlage ist nämlich weitgehend nicht selbst verschuldet, sondern eine Folge von nicht ausreichend gegenfinanzierten Gesetzen zu Lasten der Kommunen, die Bund und Länder Jahrzehnte lang beschlossen haben“.

„Die deshalb aufgehäuften kommunalen Schulden können wir trotz weiterer harter Sparmaßnahmen selbst in 200 Jahren nicht abtragen. Der Erfolg von Politik bewährt sich jedoch vor allem vor Ort, also eben nicht nur in Berlin oder in den Landeshauptstädten. Sobald die gute und sichere Erbringung der Daseinsvorsorge gefährdet ist, schadet das der Demokratie“, ergänzte Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten.

 

Mainzer Forderung zur kurzfristigen und strukturellen Verbesserung der Gemeindefinanzen – die zugesagten 5 Mrd. Euro müssen endlich ausgezahlt werden!

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 eine Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro als prioritäre Maßnahme ohne Finanzierungsvorbehalt vereinbart. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde eine erste Milliarde bereitgestellt, für 2017 einmalig weitere 1,5 Milliarden. Damit sind lediglich 50 Prozent der im Koalitionsvertrag zugesagten Hilfen beschlossen. Das Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte” erinnert in aller Deutlichkeit an die grundsätzliche Zusage und fordert die schnellstmögliche hundertprozentige Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode. Eine Verschiebung auf die nächste Bundesregierung birgt die Gefahr, dass eine vollständige Umsetzung nicht erfolgt. Jedes Jahr, in dem diese Maßnahme nicht umgesetzt wird, entgehen der kommunalen Ebene zudem zugesagte Milliardenentlastungen, die sie für den strukturellen Haushaltsausgleich und den Schuldenabbau dringend benötigt.

Seit der Koalitionsvereinbarung sind die kommunalen Sozialausgaben – auch ohne die dramatisch gestiegenen Leistungen an Asylbewerber – in den Jahren 2014 und 2015 bundesweit um insgesamt 9,8 % auf jetzt über 50 Milliarden Euro und damit um 4,5 Milliarden Euro angewachsen. Erneut müssen wir erleben, dass eine politisch noch nicht realisierte Finanzierungszusage bereits durch neue Kostensteigerungen in großem Umfang aufgezehrt ist.

Die Probleme im Sozialbereich sind – wie es auch der Bundestag in seiner Plenardebatte am 24. September 2015 festgestellt hat – struktureller Natur. Sie bedürfen einer strukturellen und damit nachhaltig dauerhaften Lösung. Zeitlich befristete Überbrückungshilfen oder zeitlich befristete Investitionshilfen führen nicht zu einer Lösung der strukturellen Probleme, sondern nur zu deren Verschiebung, insbesondere in den finanzschwachen Kommunen.

Bei der dringend notwendigen Umsetzung der vereinbarten Entlastungsmaßnahme ist es von zentraler Bedeutung, dass es bei der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu keinen Kostensteigerungen kommen darf und die Mittel verstärkt an Kommunen mit hohen Soziallasten fließen:

  • Die Entlastung der Kommunen muss eine Nettoentlastung sein, um die Haushalte nicht nur kurzfristig, sondern strukturell und dauerhaft von den in den letzten Jahrzehnten angewachsenen sozialen Lasten zu entlasten.
  • Diese Hilfe ist an sozialen Kriterien orientiert zu verteilen und sollte ohne Umwege direkt an die Kommunen fließen. Ein sachgerechter Weg dazu ist die Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende. Die sozial orientierte Mittelverteilung wirkt zieladäquat, weil sie die interkommunalen Disparitäten zu begrenzen vermag. Daher tragen wir es mit, wenn die Kosten der Unterkunft durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung von einer kommunalen Aufgabe in eine Auftragsverwaltung umgewandelt wird.

Die zugesagte Entlastung um 5 Milliarden Euro ist ein erster Einstieg in die strukturelle Lösung der Soziallastenfinanzierung. Für eine dauerhafte Lösung ist die Dynamisierung der Bundesbeteiligung durch Anpassung an überproportionale Sozialausgabenzuwächse bzw. die volle Übernahme durch den Bund notwendig.

 

“Mainzer Erklärung 2016 zur Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems”       – zu beraten in der Sechsten Kommunalkonferenz des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses “Für die Würde unserer Städte” am 27. April 2016

—————————–

FÜR EINE PLENARDEBATTE IM DEUTSCHEN BUNDESRAT ZUR NICHT MEHR GEGEBENEN GLEICHWERTIGKEIT DER LEBENSVERHÄLTNISSE ZWISCHEN FINANZSTARKEN UND FINANZSCHWACHEN KOMMUNEN / FÜR EINE POLITISCHE INITIATIVE ZUR NEUORDNUNG DES GEMEINDEFINANZSYSTEMS NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

Politik bewährt sich vor Ort. Sobald kommunale Gestaltungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, droht unserer Demokratie Gefahr. Vor allem als Folge von Jahrzehnte lang nicht ausreichend gegenfinanzierten Gesetzen zu Lasten von Städten und Gemeinden haben immer mehr Kommunen derart hohe Schuldenberge anwachsen lassen müssen, dass ihnen trotz weiterer eigener Spar- und Konsolidierungsprogramme zeitnah der Verlust kommunalpolitischer Gestaltungsfähigkeit droht. Bereits 68 besonders betroffene Kommunen aus acht Bundesländern haben sich deshalb dem parteiübergreifenden und auf Zeit angelegten Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte” angeschlossen. Sie fordern von Bund und Ländern noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine politische Initiative zur Neuordnung des kommunalen Finanzsystems durch Bund und Länder unter Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände.

Als die Fraktionen des Deutschen Bundestages am 24. September 2015 auf Wunsch des Aktionsbündnisses eine öffentliche Plenardebatte über die Probleme der finanzschwachen Kommunen führten, wurde deutlich, dass sich auch der Deutsche Bundesrat in einer öffentlichen Sitzung mit der vielerorts nicht mehr gegebenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen befassen muss. Vor diesem Hintergrund verabschiedeten die Kommunalparlamente der Mitgliedskommunen des Aktionsbündnisses gleichlautende Resolutionen an den Präsidenten des Deutschen Bundesrates und die Ministerpräsidenten ihrer Bundesländer, um im Bundesrat ebenfalls eine öffentliche Debatte zur Lage der finanzschwachen Kommunen zu führen.

Begründung:

Viele gesellschaftlich relevante Maßnahmen zur Vermeidung von persönlichen und lokalen Abwärtsspiralen beispielsweise bei der Bildung und Bildungsteilhabe, der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, der Kriminalitätsbekämpfung, der Integration von Flüchtlingen u.v.m. können nur in und mit den Kommunen gelöst werden. Sie sind der Aktionsraum, in dem politische Antworten auf alle gesellschaftlichen Problemstellungen in konkrete Handlungen umgesetzt werden müssen, um Wirkung zeigen zu können. Dieser Bedeutungszuwachs der kommunalen Ebene hin zur umfassenden Integrationsinstanz ist sozial-, bildungs- und finanzpolitisch zwangsläufig, weil sich Lebenswelten vor Ort immer stärker ausdifferenzieren und auch Wirtschaftsprozesse räumlich divergieren. Damit verbunden ist vielfach die Entwicklung bzw. Verstärkung von Ungleichheiten. Gerade da, wo globale Strategien und Antworten auf diese strukturellen Veränderungen ins Leere laufen, ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit deshalb eine zentrale Investition in die Sicherung der Zukunft.

Daher ist die seit Jahren von Bund, Ländern und Kommunen als dringend notwendig angesehene Neuordnung des Gemeindefinanzsystems endlich in Angriff zu nehmen! So hilfreich einzelne Hilfsprogramme – etwa zur Investitionsförderung – sind, so dringend bedarf es einer grundsätzlichen Lösung der längst bekannten und vielfach eingeräumten Grundprobleme der bestehenden Gemeindefinanzierung. Im Kern geht es darum, bei sich dynamisch entwickelnden Aufgabenfeldern die Zuordnung von Aufgaben zu einem Aufgabenträger und ihre Finanzierung bei sich ändernden Rahmenbedingungen einen ebenso dynamischen Anpassungsmodus an die Seite zu stellen. Das Konnexitätsprinzip greift hier bisher nur teilweise.

1) Die letzten Jahre haben den Kommunen aus unterschiedlichen Gründen einen kaskadenartigen Aufgabenaufwuchs beschert:

  • Vor dem Hintergrund familienpolitischer Ziele und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden das Recht auf einen Kindergartenplatz (1996) sowie die U3-Betreuung (2013) eingeführt bzw. massiv ausgebaut – und der Ausbau ist noch nicht abgeschlossen.
  • Die Ausweitung der Europäischen Union und die damit verbundene Freizügigkeit hat vor allem aus Osteuropa eine armutsbedingte Zuwanderung in zahlreiche Städte zur Folge gehabt, für die die kommunalen Eigenmittel nicht gerüstet sind.
  • Unterdrückung und Bürgerkriege haben immer wieder – und im Jahr 2015 ganz besonders – internationale Probleme in die Kommunen getragen. Mit der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist ein hoher Aufwand verbunden.
  • Die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen (Inklusion) zu einer deutlichen Intensivierung der Integrationsaufgaben sowohl im Bereich von Kindertageseinrichtungen und Schulen wie auch bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geführt – und diese Intensivierung ist noch nicht abgeschlossen.
  • Dazu kommt die – nicht immer öffentlich sichtbare, aber oft finanziell bedeutsame – Ausweitung von Standards bei bestehenden Aufgaben wie Brandschutz, Verkehrssicherheit, Arbeitsschutz, Kinder- und Jugendschutz etc.
  • Dieses und vieles andere wurde – trotz diverser Anstrengungen von Bund und Ländern – nur unzureichend gegenfinanziert. Die Finanzen müssen aber nicht nur konsequent den Aufgaben, sondern auch der Aufgabenintensität folgen.

2) Die Aufgabenausweitung und -intensivierung traf in den Kommunen aufgrund ungleicher sozioökonomischer Entwicklungen auf eine höchst ungleiche fiskalische Kraft zur Eigenfinanzierung. Dadurch haben die Disparitäten in der kommunalen Finanzsituation in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies untergräbt weiter die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Bürger funktional vergleichbar aufgestellter Kommunen und Regionen sehen sich immer seltener auch vergleichbaren Leistungen und Kostenbelastungen gegenüber.

Die Finanzverteilung zwischen den Ländern, die primär an wirtschaftlicher Leistungskraft (Wettbewerbsanreiz) und der Einwohnerzahl (Gleichheitsgrundsatz) orientiert ist, berücksichtigt die sozioökonomisch verursachten Belastungsunterschiede im Sozial- und Jugendhilfebereich nur unzureichend. Eine Lösung der Finanzierungsfrage über die kommunalen Realsteuerhebesätze ist nur begrenzt möglich. Würden sie zur Finanzierung vor allem sozialer Lasten herangezogen, führt dies zu einer Schwächung der Wettbewerbssituation gerade der Kommunen, in denen die Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend notwendig ist.

3) In der Folge langfristig bestehender und teilweise verfestigter Problemlagen sind extrem hohe Schuldenstände aufgebaut worden, die trotz erfolgreicher Konsolidierungsprogramme noch weiter zunehmen. Hier bedarf es aus gesamtstaatlichem Interesse dringend eines Konzeptes zur Altschuldentilgung. Eine lediglich an einer Verbesserung der laufenden Aufgabenfinanzierung orientierte Neuordnung der Gemeindefinanzen (z. B. Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) löst das Altschuldenproblem nicht. Es braucht erhebliche Haushaltsüberschüsse, um den Schuldenberg zu tilgen. Diese sind in den strukturschwachen Kommunen nicht in Sicht. Zudem ist die Perspektive einer Entschuldung aus eigener Kraft über einen Zeitraum von 200 und mehr Jahren kein tragfähiges Fundament einer zukunftsweisenden Politik.

 

 

Beitrag drucken
Anzeige